Verkaufsoffene Sonntage und der Dr. Seegmüller

HR Info hat einen 24 Minuten langen Beitrag zum Tauziehen um die verkaufsoffenen Sonntage.
Ich habe dazu nochmal in die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geguckt, die seit November 2015 die Sonntagsöffnungen höchstrichterlich einschränkt (Normenkontrolle einer Verordnung zur Ladenöffnung an einem Marktsonntag) und da stellte ich fest, dass (ok, das ist jetzt eher für Weiterstadt witzig, weil dort ein entsprechendes Möbelhaus steht) unter den Richtern ein Dr. Seegmüller war.

BVerwG: Rechtsverordnung über Ladenöffnung an einem Marktsonntag unwirksam – Bei verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift ist die Öffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot nur dann mit dem Sonntagsschutz vereinbar, wenn der Markt und nicht die Ladenöffnung den öffentlichen Charakter des Tages prägt. Dazu muss der Markt für sich genommen – also nicht erst aufgrund der Ladenöffnung – einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt. Außerdem muss die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt bleiben.

Der juristische Frühlingsbeginn: Klage gegen verkaufsoffenen Sonntag in Weiterstadt – Update vom 4. Mai.

Update. 4. Mai 2016, Echo online: VGH: Kein verkaufsoffener 8. Mai in Weiterstadt

Update (20. April 2016): Das Darmstädter Verwaltungsgericht ist der Allianz gefolgt und sieht im Spargel- und Grillfestival „keinen hinreichenden Anlass für die Festsetzung einer Sonntagsöffnung von Einzelhandelsgeschäften“.

Es ist wieder soweit, die Gewerkschaften und Kirchen klagen gegen verkaufsoffenen Sonntage – juristischer Frühlingsbeginn sozusagen.

Gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 8. Mai in Weiterstadt wurde jetzt Klage eingereicht. Die „Allianz für einen freien Sonntag“ kritisiert, dass die Fläche für den Anlass der Sonntagsöffnung (Weiterstädter Spargelfestival) deutlich kleiner ist, als die Fläche der Läden, die aufmachen.

Echo online: Sonntagsöffnung sorgt weiterhin für Streit in Weiterstadt

Die Sonntagsallianz hat allerdings Weiterlesen

400 Fahrgäste zuwenig kosten Weiterstadt 750.000 Euro

Nicht ganz glücklich stimmte am Montag in Weiterstadt der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss für eine städtische Beteiligung am behindertengerechten Umbau der Bahnsteige am Bahnhof Weiterstadt. Wenn die Stadt keine 750.000 Euro zuschießt, wird der Umbau sehr viel später kommen, da der Weiterstädter Bahnhof täglich keine 1000 Fahrgäste hat (sondern nur 600).

Das Bild zeigt links das Weiterstädter Bahnhofsgebäude, dann den niedigen Hausbahnsteigt, dann das Gleis und rechts den Mittelbahnsteig.

Der Bahnhof Weiterstadt, auch beim schönem Wetter nicht wirklich einladend – und auch nicht barierrefrei.

Da Papier zwar geduldig, aber nicht unendlich ist, reiche ich die letzten Absätze meines Artikels hier nach: Weiterstadts Behindertenbeauftragter Norbert Baron stellte die 1000-Fahrgäste-Grenze in Frage, da sie ihm „aus der Luft gegriffen“ schien. Man müsse auch überlegen, warum die 1000 Fahrgäste nicht erreicht würden, gab Baron zu bedenken. Ein Teil der Bahnnutzer würden wegen der zu niedrigen Bahnsteige den Bahnhof gleich meiden und so die Fahrgastzahlen reduzieren.

„Diese Zahl kommt vom Bund“, erklärte mir die Bahn AG-Pressestelle auf Nachfrage. Die Bundesrepublik engagiere sich erst ab täglich 1000 Fahrgästen mit Zuschüssen. Überlegungen von Stadtverordneten inwieweit dieser Fahrgast-Grenzwert rechtmäßig sei, sind im April 2006 vom Bundesverwaltungsgericht schon beantwortet worden. Damals ging es um die Barrierefreiheit der Station Oberkochen (knapp 9000 Einwohner) im Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Folgt man dem Urteil (BVerwG 9 C 2.05), stammt die „1000er-Regel“ aber nicht vom Bund. Laut Bundesverwaltungsgericht – das in seiner Entscheidung von einer „Konzernrichtlinie“ spricht – erlaubt die Eisenbahnbahnbau- und Betriebsordnung den Eisenbahnunternehmen über barrierefreie Zugäng nach Bedarf, Herstellungskosten und Erreichbarkeit zu entscheiden, wenn nicht besondere Situationen vorliegen.