Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in der Sache „Aufenthaltsverbot für Eintracht Frankfurt-Fans“ die Eilanträge der Frankfurter durchgezählt: Insgesamt seien 303 Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt zum Aufenthaltsverbot für Eintracht Frankfurt-Fans gestellt worden, so der Gerichtssprecher Jürgen Gasper.
Acht Antragsteller stellten ihre Eilanträge doppelt. In zwölf Fällen erging eine gerichtliche Sachentscheidung. Die übrigen Anträge hatten sich mit Aufhebung der Allgemeinverfügung am vergangenen Samstagvormittag in der Hauptsache erledigt. Insgesamt dürften die von der Stadt Darmstadt zu tragenden Gerichts- und Anwaltskosten etwas weniger als 165.000 Euro betragen, so der Pressesprecher.