Mit 16 geht Hans Stark zur SS

Die Liste der Angeklagten aus der Anklageschrift von 1963.
Der Hauptangeklagte war bei der Anklageerhebung noch der letzte Kommandant des KZ Auschwitz. Allerdings starb Richard Baer vor Prozessbeginn, so dass das Verfahren „Strafsache gegen Mulka und andere, Aktenzeichen 4 Ks/63“, hieß. Robert Mulka war Adjutant des früheren und bekannten Lagerkommandanten Rudolf Höß. Dieser war allerdings schon 1947 nach einem Prozess in Polen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden.

Auch ein Darmstädter, der mit 16 Jahren als genug war, um zur SS zu gehen, war unter den Angeklagten des ersten deutschen Auschwitz-Prozess‘ der heute vor 60 Jahren in Frankfurt begann. Den Prozess hatte der damalige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer vorangetrieben. Und was mir schon vor Jahren auffiel: Hans Stark war Jahrgang 1921 – wie Sophie Scholl von der „Weißen Rose“.

(+) Echo online: 60 Jahre Auschwitzprozess: Auch ein Darmstädter angeklagt

Ein Darmstädter geht mit 16 Jahren zur SS – Ausstellung zum Auschwitz-Prozess

Der Darmstädter Hans Stark (1921-1991) war der jüngste Angeklagte im Auschwitz-Prozess und wurde 1965 wegen mehrfachen Mordes verurteilt. Das Foto zeigt einen Ausschnitt einer Ausstellungstafel des hessischen Hauptstaatsarchivs.

Vor Jahren hatte ich mal zur SS einige Sachen nachgeschaut und war über einen Darmstädter gestolpert und entsetzt. Der Mann hieß Hans Stark, war Jahrgang 1921 und war der jüngste Angeklagte und Verurteilte im ersten Auschwitz-Prozess, der von 1963 bis 1965 in Frankfurt stattfand.

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Stark kam mit 16 Jahren zur SS und war in den vierziger Jahren Aufseher in Ausschwitz, erschoss Menschen und schüttete Zyklon B in die Gaskammern. Nach dem Krieg wurde er erst als Mitläufer gesehen. Als die ersten Anschuldigungen kam, konnte er sich kurzzeitig damit rausreden, dass er nur Pferdepfleger – da gibt es auch ein Foto – des SS-Kommandanten Höß gewesen wäre.

Die Widerstandskämpferin Sophie Scholl war übrigens auch 1921 geboren.

Warum ich auf Hans Stark komme? Im Foyer des Justus-Liebig-Hauses ist bis 10. April die Ausstellung „Die historische Wahrheit kund und zu wissen tun“ – Die justizielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Hessen. Die Ausstellung stammt vom hessischen Hauptstaatsarchiv. Der Katalog steht auch online.

Echo online: Aus dem Dienstzimmer ins „feindliche Ausland“. Die Überschrift bezieht sich auf einen Satz des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer, der die Ermittlungen zum Auschwitz-Prozess entscheident vorangetrieben hatte.

Weil Fritz Bauer die juristische Verfolgung der NS-Verbrecher vorantrieb, hatte er wenig Freunde in der Justiz, in der ja auch ehemalige Nazis wieder untergekommen waren. Und so sagte Bauer: „Wenn ich mein Zimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland.“

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