Die SPD will eine Rentenversicherung für alle – steht zumindest in ihrem „Regierungsprogramm 2013-2017“ (PDF, 1,5MB) auf Seite 72:
Soziale Sicherheit und Vorsorge – Mit der Ausweitung des Versichertenkreises in der gesetzlichen Rentenversicherung machen wir einen Schritt zu einer Erwerbstätigenversicherung, in der alle zu gleichen Bedingungen für das Alter und bei Erwerbsminderung versichert sind.
Aber wenn die Genossen an der Regierung sind und es konkret wird, dann wird ein erster möglicher Schritt zur „Erwerbstätigenversicherung für alle“ promt nicht gemacht.
Wie das lawblog hinweist, will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auch bei Unternehmen angestellte Anwälte wieder in ihr Versorgungswerk lassen. (Es gab da im April 2014 so ein ärgerliches Bundessozialgerichturteil, das fand, dass diese Firmenjuristen in die gesetzliche Rentenversicherung müssen.) Aber jetzt hat Jurist Maas ein Einsehen mit seinen Standeskollegen.
Legal Tribune Online: Befreiung von der Rentenversicherung wieder möglich – Das seit langem erwartete 14-Punkte-Papier zur Neuregelung des Rechts der Unternehmensjuristen, das Bundesjustizminister Heiko Maas am Dienstag vorgestellt hat, erteilt der Doppelberufstheorie eine Absage, enthält ein Zulassungsmodell und macht den Verbleib der Syndici im Versorgungswerk möglich.
Die gesetzliche Rente ist ja eher doof, das wissen auch die Juristen. Versorgungswerk ist wortwörtlich klasse – da ist man unter sich.
Faz: Syndikusanwälte bangen um ihre Rente – Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV) erhalten Freiberufler im Durchschnitt Renten, die fast doppelt so hoch liegen wie die gesetzlichen, nämlich bei gut 2.000 Euro im Monat.
Man könnte es natürlich einfach beim Urteil des Bundessozialgerichts bewenden lassen, ganz im Sinne der Versprechens aus dem Wahlprogramm. Warum eigentlich nicht? Vermutlich wiegt ein anderes SPD-Versprechen schwerer, das gilt nämlich immer wenn sie im Bund regiert …