Der „Neue Politikstil“ im Bauausschuss – Die Rechtslage

Wir erinnern uns: Die Baudezernentin teilte im Bauausschuss mit dass die Lichtwiesenbahn mehr kosten wird und einen Grünen-Stadtverodneter wollte nicht, dass die Opposition da nachfragt. Er wird mit „Wenn der Magistrat etwas mitgeteilt hat, gibt es keine Nachfragen, Punkt.“ zitiert – was meiner Meinung nach eine total falsche Haltung eines Parlamentariers ist, weil er sich damit um sein Kontrollrecht bringt. Und genau das ist Parlamentsaufgabe.

Ich habe nun mal in der Geschäftsordnung des Stadtparlaments (PDF), die auch für die Ausschüsse gilt, nachgeguckt, wie das mit den Nachfragen nun ist. Da steht jedenfalls nicht drin, dass man bei Mitteilungen des Magistrats nicht nachfragen darf. Und da der Text aus der Hessischen Gemeindeordnung abgeleitet ist, habe ich da auch nichts anderes gefunden.

Ich fand nur folgendes zu Ausschusssitzungen:

§ 14 – Teilnahme des Magistrats und Dritter
(1) Der Magistrat, in der Regel vertreten durch den/die zuständige/n Dezernenten/in, hat an den Ausschusssitzungen teilzunehmen. Er muss jederzeit zu dem Gegenstand der Verhandlung gehört werden und ist verpflichtet, dem Ausschuss auf Anfordern Auskünfte zu den Beratungsgegenständen zu erteilen.

Das kann man jetzt so deuten, dass wenn die Dezernentin etwas mitteilt, dann wird das zum Beratungsgegenstand. Und damit muss sie Fragen der Ausschussmitglieder beantworten.

Der „Neue Politikstil“ im Bauausschuss

Solche Sätze will ich von keinem Stadtverordneten hören! Egal von welcher Partei. Denn sowas ist meiner Meinung nach eine grundsätzlich falsche Haltung eines Parlamentariers.

Wenn der Magistrat etwas mitgeteilt hat, gibt es keine Nachfragen, Punkt.

Das Parlament kontrolliert die Regierung und das hier zeugt von einer grundsätzlich falschen Haltung.

Und wenn ich mich daran erinnere, wie dieser Stadtverordnete in den 90ern dem Stadtverordnetenvorsteher auf die Nerven ging, dann bin ich auch etwas enttäuscht.

Siehe auch: Der „Neue Politikstil“ im Bauausschuss – Die Rechtslage

Bauausschuss: Hintergrund: klappt. Altersangabe: naja

Da hat sich doch mal gelohnt, einfach so in die Machbarkeitsstudie zur Lichtwiesenstraßenbahn zu gucken, gestern konnte ich es für einen Zeitungsartikel verwenden.

Echo online: Uwiga warnt vor Trasse am Lichtwiesenweg – Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 und Parkraum-Modell-Test im BauausschussAnschluss an Odenwaldbahn?

Leider kann ich nur Zahlen addieren und nicht subtrahieren. Denn ansonsten wäre der nachgerückte Grünen-Stadtverordnete Oliver Stienen auch im Artikel 53 Jahre alt (und nicht 49).