Im Landgerichtsprozess um die tödliche Kollision auf dem A5-Parkplatz „Fuchsbuckel“ waren diese Woche zwei Gutachter dran, einmal ein Ingenieur zum Unfall, dann ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zur Psyche und Schuldfähigkeit des Angeklagten. Allerdings musste der forenische Psychiater dabei auf Akten und das zurückgreifen, was in der Hauptverhandlung gesagt worden war. Denn der Angeklagte hatte sich nicht explorieren lassen.
Echo online: Die Stunde der Gutachter (€)
Echo online: Tiefer Blick in die Psyche (€)