Das Fotorecht ist geändert worden.
Mit einem neuen Absatz im § 201a im Strafgesetzbuch sollen bloßstellende Fotos verhindert werden:
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Natürlich gibt es ein paar Einschränkungen bei
Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
Aber darüber wird man vermutlich im Einzelfall vor Gericht streiten müssen/können/dürfen.
Rechtsanwalt Thomas Stadler findet, dass das Gesetz übers Ziel hinausschießt
Via rechtambild.de.