Zurschaustellung von Hilflosigkeit wird bestraft

Das Fotorecht ist geändert worden.

Mit einem neuen Absatz im § 201a im Strafgesetzbuch sollen bloßstellende Fotos verhindert werden:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Natürlich gibt es ein paar Einschränkungen bei

Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

Aber darüber wird man vermutlich im Einzelfall vor Gericht streiten müssen/können/dürfen.

Rechtsanwalt Thomas Stadler findet, dass das Gesetz übers Ziel hinausschießt

Via rechtambild.de.

Apple vs. Samsung – Verwirrung bei den Reportern

Die Schwierigkeiten der schreibenden Kollegen bei Apple./.Samsung („wir haben zuerst die runden Ecken erfunden“ – „habt ihr nicht“ – „wohl“ und was Geschmacksmuster, Patent einstweilige Verfügung und Urteil ist, kann ich gut nachvollziehen. In der Regel berichten Journalisten vom Prozessen in denen es um Mord und Totschlag geht.

Und so ein Strafprozess ist nach meinen Erfahrungen deutlich strukturierter als ein Verfahren im Zivilrecht, vorm Arbeits- oder Sozialgericht.

Im Strafprozess lassen einen die Vorsitzenden Richterinnen schon spüren, dass sie Chefin im Ring sind. Erst fragen sie, dann Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Verteidigung, vielleicht noch Angeklagte und Gutachter. Bei den anderen Verfahren, die ich beobachtet habe, geht das deutlich lockerer zu, was Sachverhalte unübersichtlicher macht.

Mir ist das ja manchmal auch zu locker und ich bin damit wohl nicht alleine.