Wer irgendwo Natur zugebaut, muss das ausgleichen. In Hessen werden über Biotopwertpunkte die Ausgleichsmaßnahmen berechnet. Dazu gibt es die „Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen“.
Im Anhang stehen in der „Wertliste nach Nutzungstypen“ die jeweiligen Wertpunkte pro Quadratmeter. Die Tabelle nennt sehr detailliert Werte für alle möglichen Biotope wie Asphaltweg (ja genau, Asphalt, hat 3 Punkte) oder Bachläufe (47-69 Punkte) oder Streuobstwiesen (zwischen 23 und 50 Punkten) bis hin zu Ziergärten (bis zu 25 Punkten). Am meisten Punkte bringen Biotope wie Moorgewässer (79 Punkte) oder Hartholzauwälder (72 Punkte).
Sobald es Punkte gibt wird aber auch beim Renaturieren auf Wirtschaftlichkeit geachtet. Auch bei Biotopwertpunkten sind die Kosten ein Faktor, der hilft Prioritäten zu setzen. Beispielsweise rechnet es sich nicht unbedingt einen Fläche zu kaufen und zu renaturieren, wenn man stattdessen durch einen kompletten Einkauf eines fertigen Biotops für den gleichen Preis mehr Biotoppunkte bekommt.
Praktisch umgesetzt sieht das dann so aus wie beispielweise in Weiterstadt. Echo online: Vom Stoppelfeld zum Biotop – Renaturierung des Schlimmergrabens