Von Null auf fünf Jahre Haft

Es gibt Straftaten bei denen ist man mit einer einzigen Tat ohne Chance auf Bewährung fünf Jahre in Haft – ohne jemanden umzubringen oder zu verletzen. Das ist unter anderem schwerer Raub. Da reicht es, einem Kassierer ein Messer (und sowas hat jeder in der Küche) unter die Nase zu halten und „Geld her!“ zu sagen. Zack, gibt es fünf Jahre. Ok, wenn man erwischt wird und mindestens 21 Jahre alt ist.

Ähnlich ist es, wenn man Drogen und eine Waffe dabei hat. Oder eine Waffe bei den Drogen in der Wohnung liegt. Bewaffneter Drogenhandel fängt auch bei fünf Jahren Freiheitsstrafe an.

Und jetzt praktisch: Alleine weil ein 31 Jahre alter Michelstädter Drogenabhängiger im Januar bei einer Polizeikontrolle mit einem Messer und Rauschgift (ein schönes Wort) erwischt wurde, war er nun vor dem Landgericht gelandet. Wegen dieser möglichen fünf Jahre Haft. Das Amtsgericht darf maximal vier Jahre Freiheitstrafe verhängen.

(€) Echo online: Freiheitsstrafe für Mann aus Michelstadt wegen Drogenhandel