Großostheimer wegen versuchten Mord und Körperverletzungen vor Gericht

Eine Frau wacht auf. Weil ihr Ex-Freund auf ihr sitzt und sie würgt. Aber sie kann ihm noch zeigen, dass die den Schmuck trägt, den er ihr mal geschenkt hatte. Daraufhin lässt er ab. Soweit die Anklage der Staatsanwaltschaft.

„Ich glaube, dass er besitzen möchte“, sagt sie im Darmstädter Landgericht, als der Vorsitzende Richter sie fragt, ob der Angeklagte aus Großostheim sie geliebt habe.

Der Angeklagte schildert den Würgeangriff etwas anders. Er habe seine Hand auf die Brust der Frau gelegt, um sie aufzuwecken.

Seit vergangener Woche steht der Mann, der alkoholabhängig ist, vor dem Landgericht. Ihm werden zwei Körperverletzungen an der Breubergerin und ein versuchter Mord an einem Taxifahrer vorgeworfen. Den Taxifahrer attackierte der Angeklagte, als er – nachts um 0.40 Uhr – zu der Breubergerin wollte. Und wir wissen nicht, was dort passiert wäre, wenn er angekommen wäre.

Echo online: „Betrunken wurde er zur Bestie“ (€)

Echo online, 26.10.2019: Steuerungsfähig trotz Alkohols (€)

Echo online, 24.10.2019: Mit Gewalt zurück zur Ex-Freundin (€)

Echo online, 23.10.2019: Alkohol und Medikamente machen Angeklagten aggressiv (€)

Echo online, 17.10.2019: Versuchter Mord, Körperverletzungen und Bedrohungen angeklagt (€)

Versuchter Totschlag war angeklagt, gefährliche Körperverletzung wurde es im Urteil

faz.net (dpa): Urteil gegen Lastwagenfahrer nach Geisterfahrt. Die Gesiterfahrt wurde nicht als versuchter Totschlag gewertet, da der LKW-Fahrer versucht hatte aus seiner Situation das Beste zu machen; was auch Videos zeigten. (Dass die Autobahn A5 streckenweise so flächendeckend kameraüberwacht ist, hätte ich aber nicht gedacht.)

Warten auf einen Gerichtstermin

Die Justizia auf dem Darmstädter Justizzentrum.


In Darmstadt kommt seit Jahren ein Prozess um eine gefährliche Körperverletzung nicht in die Gänge. Weil – ja, weil es nach den Ermittlungen eine gefährliche Körperverletzung war (ausgerenkte Halswirbel, Unterkiefer- und Rippenwirbelbrüche). Damit ist der Angeklagte natürlich nicht automatisch in Untersuchungshaft. Aber damit ist das Verfahren auch nicht mehr eilig. Und da die Justiz genug zu tun hat, kommt so ein Verfahren dann nicht voran.

Echo online: Nach drei Jahren kein Prozesstermin: Verfahren um Körperverletzung in Arheilgen

Dass das so lange dauert, liegt meiner Meinung nach aber nicht an den Richtern oder Staatsanwälten, sondern Weiterlesen

Gestern im Landgericht

Ein Darmstädter Barbesitzer muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Totschlag sowie fünf Jahre und zehn Monate Haft plädiert, die Verteidigung auf gefährliche Körperverletzung und eine Bewährungsstrafe für den bis dahin strafrechtlich nicht aufgefallenen Mann.

Echo Online: Drei Jahre und zehn Monate Haft für schwere Körperverletzung Weiterlesen