5. August 1931: NSDAP-Funktionär Werner Best formuliert Machtergreifungspläne

Die Boxheimer Dokumente sind Pläne für eine gewaltsame Machtübernahme durch die NSDAP. Der Name stammt vom Boxheimer Hof bei Bürstadt und Lampertheim, wo sich im Sommer 1931 hessische Nationalsozialisten getroffen hatten.
Im November 1931 kamen die Überlegungen Werner Bests an die Öffentlichkeit, aber die Reichsjustiz hielt sich zurück.

Wikipedia: Einen Tag nach Veröffentlichung der Dokumente verharmloste Oberreichsanwalt Karl Werner in einem Interview die Boxheimer Dokumente: Die in ihnen beschriebenen Gewaltmaßnahmen richteten sich ja gar nicht gegen die gegenwärtige Regierung, sondern gegen mögliche kommunistische Aufständische (…) Auch im Reichsjustizministerium war man der Ansicht, dass mit den Dokumenten der Straftatbestand des Hochverrats nicht erfüllt sei, denn er setze „beim Täter den Vorsatz gewaltsam die Regierung zu stürzen“ voraus, und eben nicht bloß kommunistische Putschisten.

NS-Zeit: „Wer wollte, konnte Bescheid wissen“

Dienstag (27.) waren in Darmstadt historische Rundgänge zum Gedenken an die Befreiuung des KZ Auschwitz.

Echo Online: „Wer wollte, konnte Bescheid wissen“ – Auschwitz-Gedenktag: Drei Rundgänge erinnern an Darmstadt unter dem Nationalsozialismus

OB Jochen Partsch erwähnte nur kurz den Darmstädter SS-Mann, Gestapo-Führer und Juristen Werner Best. Er ist ein deutliches Beispiel für „Man konnte Bescheid wissen“. Werner Best hatte Weiterlesen