… können auch einen Nachteil haben, der denen, die diese Art von Pranger schätzen, wohl weniger gefallen wird. Einer der Ankläger erklärte mir:
Echo online: Schöffin befangen – Prozess geplatzt
Oberstaatsanwalt Rainer Franosch aus Frankfurt gab zu bedenken, dass Presseberichte, in denen man Angeklagte erkenne, auch ein Strafmilderungsgrund sein könnten. (…)
Bei zwei innenpolitischen Themen des vergangenen Jahres sehen die Ankläger aber ein sowohl als auch:
Die Ermittlungen seien mit Daten aus der inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Vorratsdatenspeicherung vorangekommen, erklärten die beiden Oberstaatsanwälte Andreas May und Rainer Franosch (…) Die im vergangenen Jahr noch diskutierten (…) Internetsperren für kinderpornografische Seiten hätten diese technisch versierten Angeklagten allerdings nicht abschrecken können, räumten die Anklagevertreter ein.
Dennoch sind ihnen Netzsperren lieber als gar keine.