CDU und Linke sind sich einig. Ja, und das in Hessen. Jedenfalls beim hessischen Ladenöffnungsgesetz; sie wollen es nicht ändern. Das ist ein Ergebnis meiner kleinen Politikerbefragung für eine Zeitung.
Aber worum es mir eigentlich geht: Kostenlose Kommunikationsberatung für das hessisches Ministerium, mit dem ich wegen des Ladenöffnungsgesetzes schon im Januar gemailt hatte. Denn der aktuelle Echo-Artikel in dem auch die Oppositionsparteien vorkommen, wäre wahrscheinlich nicht von mir geschrieben worden, wenn man mir im Januar nur diese Frage beantwortet hätte:
Seit einigen Jahren gibt es regelmäßig ein juristisches Tauziehen um Sonntagsöffnungen in Weiterstadt – mit Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte und durch alle Instanzen. Plant die Landesregierung geänderte Regelungen für verkaufsoffene Sonntage, die eindeutiger sein könnten?
Darauf kam keine Antwort. Stattdessen wurde mir das Gesetz in eigenen Worten erklärt. Es war auch kein Missverständnis, ich hatte nochmal nachgefragt und keine Antwort bekommen.
Damit konnte ich nur keinen Artikel schreiben. Da ich als freier Journalist ja nach abgelieferter Menge bezahlt werde, musste ich mir die Antworten nun eben woanders suchen. Dass meine die Frage ja auch nicht so blöde war, zeigte mir unter anderem die IHK-Forderung den Veranstaltungsbezug abzuschaffen. Und – wie ich auf der Suche nach Antworten dann feststellte – dass es einen FDP-Vorschlag dazu gibt.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Heike Hofmann hat sogar mit einen Vermittlungsversuch am laufen, wie sie mir in ihrer Antwort maile:
Ich setze mich dafür ein, dass sich die Beteiligten sich an einen Tisch setzen und gemeinsam erörtern, wie eine gemeinsame Lösung aussehen kann. Da solche Gespräche auf der örtlichen Ebene in der Vergangenheit leider nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt haben, habe ich unseren Landes- und Fraktionsvorsitzenden Thorsten Schäfer-Gümbel gebeten mit den Landesspitzen von DGB, Verdi und Kirchen Kontakt aufzunehmen. Das Ergebnis dieser Gespräche steht noch aus.
Hintergrund zur Sonntagsöffnung:Die „Allianz für den freien Sonntag Hessen“, ein Bündnis aus Kirchen und Gewerkschaften, beobachtet seit 2013 verkaufsoffene Sonntage in Weiterstadt kritisch und versucht regelmäßig ihre Widersprüche auch vor den Verwaltungsgerichten durchzusetzen. Der Hebel, mit dem das Bündnis gegen die Sonntagsöffnungen vorgeht, ist das hessische Ladenöffnungsgesetz und die Bedingung, die es für Sonntagsöffnungen festlegt.
„Die Gemeinden sind aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, (…) die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen freizugeben“, steht im Gesetz. Und weiter: „Bei der Freigabe kann die Offenhaltung von Verkaufsstellen auf bestimmte Bezirke (…) beschränkt werden.“
So bezweifelt die Sonntagsallianz regelmäßig mit einem gewissen Erfolg, ob der Anlass eine Sonntagsöffnung rechtfertigt und auf wie viele Stadtteile die Öffnung ausgeweitet werden darf. Da im Gesetz nur der Anlass (Märkte, Messe, örtliche Feste) definiert ist, müssen jeweils die Verwaltungsgerichte entscheiden, ob der Anlass reicht und wie weit er auf die Kommune ausstrahlt, um Sonntagsöffnung zu rechtfertigen.
Oft entscheiden die Gerichte erst vor dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag, was Gewerbetreibende, Mitarbeiter und Kunden bis unklaren lässt. Zum Beispiel entschied der Verwaltungsgerichtshof als höchstes hessisches Verwaltungsgericht am 5. Januar 2013 , dass am 6. Januar in Weiterstadt geöffnet werden durfte.