Der Darmstädter Hans Stark (1921-1991) war der jüngste Angeklagte im Auschwitz-Prozess und wurde 1965 wegen mehrfachen Mordes verurteilt. Das Foto zeigt einen Ausschnitt einer Ausstellungstafel des hessischen Hauptstaatsarchivs.
Vor Jahren hatte ich mal zur SS einige Sachen nachgeschaut und war über einen Darmstädter gestolpert und entsetzt. Der Mann hieß
Hans Stark, war Jahrgang 1921 und war der jüngste Angeklagte und Verurteilte im ersten Auschwitz-Prozess, der von 1963 bis 1965 in Frankfurt stattfand.
Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965):
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Stark kam mit 16 Jahren zur SS und war in den vierziger Jahren Aufseher in Ausschwitz, erschoss Menschen und schüttete Zyklon B in die Gaskammern. Nach dem Krieg wurde er erst als Mitläufer gesehen. Als die ersten Anschuldigungen kam, konnte er sich kurzzeitig damit rausreden, dass er nur Pferdepfleger – da gibt es auch ein Foto – des SS-Kommandanten Höß gewesen wäre.
Die Widerstandskämpferin Sophie Scholl war übrigens auch 1921 geboren.
Warum ich auf Hans Stark komme? Im Foyer des Justus-Liebig-Hauses ist bis 10. April die Ausstellung „Die historische Wahrheit kund und zu wissen tun“ – Die justizielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Hessen. Die Ausstellung stammt vom hessischen Hauptstaatsarchiv. Der Katalog steht auch online.
Echo online: Aus dem Dienstzimmer ins „feindliche Ausland“. Die Überschrift bezieht sich auf einen Satz des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer, der die Ermittlungen zum Auschwitz-Prozess entscheident vorangetrieben hatte.
Weil Fritz Bauer die juristische Verfolgung der NS-Verbrecher vorantrieb, hatte er wenig Freunde in der Justiz, in der ja auch ehemalige Nazis wieder untergekommen waren. Und so sagte Bauer: „Wenn ich mein Zimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland.“
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