Von Baden-Württemberg wusste ich, dass es in dem Bundesland eine Elementarschäden-Pflichtversicherung gab. Weil es dort große Flüsse und Regionen gibt, in denen es Erdbeben geben kann. Die wurde aber 1994 infolge von EU-Regulierungen abgeschafft, weil die staatlichen Versicherungsanstalten kein Monopol haben sollten.
2002 war die Oderflut und in der Folge kam die Idee auf, doch wieder so eine Pflichtversicherung einzuführen.
Aber daraus wurde nichts. Steht in einem PDF des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags:
Elementarschadensversicherung – Sachstand (2009): Dabei sollten die Prämienkalkulation und die Selbstbeteiligung individuell gestaltet werden. Das System sollte an den internationalen Rückversicherungsmärkten abgesichert werden, der nach den Vorstellungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) dafür Kapazitäten von bis zu acht Milliarden Euro hätte bereitstellen können. Darüber hinaus hätte der Staat die finanziellen Risiken der Rückversicherung tragen sollen. Dem Vernehmen nach waren die Länder jedoch nicht bereit, sich an diesen finanziellen Risiken zu beteiligen. Auch der Bund sei nicht bereit gewesen, die geforderte Garantie allein zu übernehmen.