Und noch ein Urteil aus dem Landgericht Darmstadt.
Das Landgericht Darmstadt hat am Donnerstag (23.7) einen 43 Jahre alten Marokkaner wegen Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte am 9. Mai 2019, gegen 19 Uhr, in der Offenbacher Luisenstraße eine Geschäftsfrau in ihrem Porsche Panamera mit einem Schuss aus unmittelbarer Nähe in den Hals tödlich verletzt.
Eine Freundin hatte im Gericht geschildert, wie sie angerufen wurde, dass die 44-Jährige verletzt worden sei, sie zum Krankenhaus fuhr, aber kein Rettungswagen mehr ankam. Die Verletzung war tödlich, weil die Halsschlagader getroffen worden war.
Die 44 Jahre Geschäftsfrau, eine mit einem Frankfurter Unternehmer verheiratete Marokkanerin, hatte ihren Sohn vom Sport abgeholt, als der Angeklagte sich mit seinem gemieteten Audi seitlich neben den Porsche stellte, so dass sich die Fahrerseiten unmittelbar gegenüber standen. „Zeugen sahen, wie ein ausgestreckter Arm aus dem Seitenfenster herauskam und im nächsten Moment fiel ein Schuss“, schilderte der Vorsitzende Richter Volker Wagner die Tat in der Urteilsbegründung. Zwischen Mündung und Kopf hätten nur 50 bis 80 Zentimeter gelegen, wies der Richter hin. „Das macht nur derjenige der töten will.“ Motiv für den Mord sei gewesen, dass der Angeklagte die Geschäftsfrau dafür verantwortlich machte, dass sich deren Schwester von ihm getrennt hatte. Die 44-Jährige sei das Feindbild gewesen, erläuterte der Richter.
GPS-Daten des Mietwagens zeigten zudem, dass der Angeklagte die später Getötete verfolgt habe, so das Gericht. Der Streckenbericht zeige, dass er mehrfach vor den Schulen der Kinder der beiden Schwestern stand. Auch sei er am Tattag, dreimal durch die Luisenstraße gefahren.
Das Gericht schloss aus, dass es vor dem Schuss ein Streitgespräch gab, wie der Angeklagte behauptet hatte, weil durch das geschlossenen Seitenfenster geschossen worden war. „Dass durch eine geschlossene Scheibe ein Wortwechsel stattfand, ist fernliegend“, sagte der Vorsitzende.
Die Kammer glaubte dem Angeklagten auch nicht, dass der Schuss sich aus Versehen gelöst habe. Dies hatte der Angeklagte dem psychiatrischen Gutachter gesagt. Er hatte erklärt, er habe die Waffe durchgeladen, entsichert und vorgespannt von einem Bekannten bekommen. Und im Auto gehabt, um sich vor Männern zu schützen, die die Geschäftsfrau auf ihn angesetzt habe, was das Gericht aber nicht glaubte.
Das Gericht wies auf Telefonate des Angeklagten mit seiner Ex-Freundin, der Schwester der Getöteten, hin. Unter anderem soll der Angeklagte gesagt haben, dass er kein Hund sei, der nur so belle. Allerdings hatte der Verurteilte damals nicht erwähnt, dass die Pistole aus Versehen losgegangen sei.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die lebenslang wegen Mord gefordert hatte. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld traf die Kammer nicht, weil der Angeklagte „Ansätze von Einsicht und Reue“ gezeigt habe. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, weil die Waffe unbeabsichtigt losgegangen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung prüft, ob sie Revision einlegt.