Arbeitgeber um 255.000 Euro betrogen – zwei Jahre auf Bewährung

Eine Krankenkassenmitarbeiterin, die jetzt keine mehr ist, hatte eine Lücke im System entdeckt und 255.000 Euro für sich abzweigen können. Der Betrug mit von ihr erfundenen Ersatzpflegekräften lief zehn Jahre und der Schaden war eigentlich auch höher – aber Betrug ist nach fünf Jahren verjährt.

(€) Echo online: Odenwälderin wegen Betrugs vom Landgericht Darmstadt zu Bewährungsstrafe verurteilt

Haftstrafen nach versuchten Überfällen

Ein Papierschild mit dem Aufdruck "Zeuge" steht auf einem Tisch in einem Gerichtssaal von 1870. Dahinter sieht man unscharf die leere Richterbank mit Fenstern dahinter.

Ein Zeuge, der bei einem Überfall mit dabei war, war es, der die Polizei auf die Spur der Angeklagten gebracht hat.

Es waren zwei getrennte Meldungen, die das Polizeipräsidium Südhessen Ende April 2021 veröffentlichte. Eine ging um einen versuchten Raubüberfall beim Darmstädter Staatstheater und eine andere über einen versuchten Raub auf dem Parkplatz beim Steinrodsee in Gräfenhausen.

Wie sich zeigte, waren beide Male aber die gleichen zwei jungen Männer dabei, die nun vom Darmstädter Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Dabei glaubte das Gericht dem einen Angeklagten nicht, dass er beim Staatstheater nur zugeguckt haben will. So dass er, der erst eine Haftstrafe verbüßt hatte, zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dem anderen Angeklagten, ein Ersttäter, wurde zum Verhängnis, dass auch er nach dem ersten Fehlschlag weitergemacht hatte und es so zwei Taten hintereinander waren, bei denen die Opfer mit Messern bedroht und mit Pfefferspray attackiert worden waren.

Auf die Spur der beiden Angeklagten kam die Polizei durch einen jungen Mann, der beim versuchten Überfall auf den Taxifahrer dabei war. Der junge Mann hatte die beiden angezeigt und sie als Zeuge belastet. Gegen den Zeugen wird zur Zeit noch ermittelt, ob er nicht auch Mittäter war.

(€) Echo online: Mehrjährige Haftstrafen im Raubüberfall-Prozess

Berufungsverfahren gegen ehemaligen Odenwälder Landrat

Dieses Mal ist ein Aktenstapel auf dem Richtertisch das Symbolfoto (aufgenommen 2018) und nicht die Justizia auf dem Landgericht.

Zwei Dinge zeigt der Landgerichtsprozess, der heute gegen einen ehemaligen Landrat des Odenwaldkreises begann.

1. Nur wenige Prozesse verlaufen nach Schema. 2. Er bestätigte die Pressemitteilung des Darmstädter Landgerichts von Ende Dezember 2021: Es fehlen Richterstellen. Was der hessische Richterbund heute nochmal bestätigte: „Insgesamt fehlen in Hessen 200 Richter und Staatsanwälte“, sagt die Sprecherin des hessischen Richterbunds, Christine Schröder.

Denn der Prozess gegen den Ex-Landrat ist ein Berufungsverfahren. Der Angeklagte war Ende 2017 wegen Untreue vom Amtsgericht Michelstadt zu einer Bewährunsgstrafe verurteilt worden, und er war damit nicht einverstanden. Aber da es „nur“ eine Bewährungsstrafe war, und keine Haftsache, musste die Berufung nicht beschleunigt verhandelt werden.

Das Landgericht habe im Dezember 2021 gemeldet, dass es in den Seilen hänge, sagte der Vorsitzende Richter heute zu der Verzögerung, „aber ich hänge schon länger in den Seilen“. Und der Prozess gegen den Ex-Landrat ist auch relativ aufwändig, das Amtsgericht Michelstadt hatte ein Dutzend Tage verhandelt.

Nun zum Schema. Eigentlich könnte man meinen, Gerichtsprozesse laufen so: Anklage, Einlassung des Angeklagten (oder auch nicht), Zeugen, Gutachter, Plädoyers und Urteil. Aber in der Regel muss man das dann doch anders schreiben, zum Beispiel, weil das wichtigste am Ende des Verhandlungstages kam. Konnte es aber hier schonmal nicht, es war eine Berufungsverhandlung. Und da wurde erstmal das Amtsgerichtsurteil verlesen. Dann gab der Vorsitzende eine vorläufige Einschätzung zum Fall ab und regte an, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StGB in Frage komme. Das war natürlich interessant. Bei sowas zahlt der Angeklagte eine Geldauflage und das Verfahren wird eingestellt. Der Angeklagte wird nicht verurteilt und ist deswegen auch nicht vorbestraft.

Fürs inhaltliche verlinke ich auf meine Meldung:

sueddeutsche.de, dpa: Richter sieht Fehlverhalten von Ex-Landrat

Und fürs Ergebnis ebenfalls:

t-online.de, dpa: Ex-Landrat entgeht Untreue-Prozess

Landgericht Darmstadt meldet landunter – Kapazitätsprobleme

Das Landgericht Darmstadt meldet ein Personalproblem und spricht in einer Pressemitteilung von einem langjährig wachsenden Personaldefizits „von zuletzt immer noch 25 Richterinnen und Richtern“. Durch Umverteilen sei das nicht mehr zu lösen, so das Gerichtspräsidium:

Angesichts der nicht ausreichenden Anzahl der dem Landgericht Darmstadt zur Verfügung stehenden Richterinnen und Richter kann die in vielen Bereichen bereits eingetretene erhebliche Verlangsamung der Rechtspflege nicht mehr durch Maßnahmen der Geschäftsverteilung abgewendet werden.

(€) Echo online: Gerichtspräsidium sieht ordnungsgemäßen Betrieb nicht gewährleistet. Ministerin widerspricht

So neu scheint mir das alles nicht. 2018 hatte das Landgericht zeitweise zwei „Hilfskammern“ für Wirtschaftsverfahren gebildet, um in dem Bereich hinterher zu kommen, eine davon hatte ehemalige Geschäftsführer der eines Fußballvereins unter anderem wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Ende 2018 wurden die Hilfstrafkammern aufgelöst, Anfang 2019 teile das Landgericht dazu mit, dass es zwar 75,5 Richterstellen habe, aber „„der errechenbare Bedarf liegt allerdings um über zehn Stellen höher“ (€)

Und Anfang 2019 hatte der hessische Richterbund hingewiesen, dass nach seinen Berechnungen „mindestens 300 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mehr benötigt werden, um den gegenwärtigen Arbeitsanfall zu bewältigen

Dass das Land Hessen meiner Meinung nach zuwenig Personal einstellt, ist das eine, das andere ist etwas Grundsätzliches was 2017 Juraprofessor Henning Ernst Müller von der Uni Regensburg in einer Bundestagsanhörung sagte:

BT-Drucksache 18/11161 – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften: „Eigentlich müsste in jedem neuen Gesetz, in dem höhere Strafe beziehungsweise neue Strafgesetze stehen, auch aufgenommen werden, dass in den Ländern entsprechend viele Stellen bei Staatsanwaltschaft und Richterschaft geschaffen werden, damit das umgesetzt werden kann. Sonst hat das alles keinen Sinn.“

Versuchter Totschlag in der Parkstraße – Prozessauftakt im Liebighaus

Der Günther-Ziegler-Saal im Justus-Liebig-Haus ist mal wieder Verhandlungssaal für das Darmstädter Landgericht, damit bei vier Angeklagten pandemiekonforme Abstände eingehalten werden können.

(€) Echo online: Eine Aussprache zwischen zwei Familien im Mai 2020 endete mit Schüssen und mehreren Festnahmen

Missbrauch, Duschvideos und ein kleines Buch

Warten auf die Prozessbeteiligten – im alten Darmstädter Schwurgerichtssaal.

Ein Mühltaler steht seit Freitag wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht – aber nicht nur deswegen. Er soll auch noch junge Frauen beim Duschen heimlich gefilmt haben. Und er soll eine kinderpornografische Schrift angefertigt haben – was zu dann auch zu den Ermittlungen geführt hatte.

Wie es im Leben so ist, wenn man den vollauf geständigen Angeklagten sieht und reden hört, passt das Äußere nicht zu den Taten. Man kann den Menschen halt nicht in den Kopf gucken.

Echo online: Mühltaler wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht (€)

Geständnis bei „Nichts ist für die Ewigkeit“

Ein junges Paar hört im Auto Lied „Nichts ist für die Ewigkeit“ von der Band „Böhse Onkelz“. So fange ich meinen Artikel über den dritten Verhandlungstag um einen Raubmordprozess vor dem Darmstädter Landgericht an.

Ja, Musik kann, wenn der Leser sie kennt, einen Artikel illustrieren. Blöd nur, dass das auch ein ehemaliger Spiegelreporter gemacht hatte, der das Singen dann aber oft erfunden hatte. Und sowas hatte ich beim Schreiben natürlich dann auch im Kopf. Macht die Beschreibung eines Liedes den Text unglaubwürdig? Aber der Ermittlungsführer der Polizei hatte das ja in seiner Aussage so beschrieben. Und ich war nicht alleine im Gerichtssaal, als er weiter beschrieb, was in dem verwanzten Auto geredet wurde. Nämlich, dass der Angeklagte nach der Textzeile „Glaubst du, dass ich Kinder töten kann?“ gegenüber seiner Freundin ein Geständnis machte.

Odenwälder Echo: Geständnis im verwanzten Auto

Neulich im Gericht – Plötzlich Zeuge

Ein junger Mann sitzt im Zuschauerraum. Der Prozess hat noch gar nicht angefangen, da wird er von einem Wachtmeister rausgeholt und muss auf dem Gang warten. Das Gericht will ihn im Laufe des Verhandlungstages als Zeugen vernehmen.

Nach ein paar Stunden ist er an der Reihe und eröffnet gleich mit einem geschliffenen Satz: „Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage, etwas zu sagen“, erklärt er. Da waren seine Personalien noch nicht festgestellt. Er buchstabiert schließlich seinen Namen, dafür dass er gesundheitlich nicht in der Lage sei auszusagen, ist das eigentlich ganz gut.

Er kennt den Angeklagten, das weiß das Gericht aus den Prozessakten. „Was können Sie mir über die Persönlichkeit des Angeklagten sagen?“, fragt ihn der Richter. „Woher kennen Sie ihn?“ Oder: „Von was hat er gelebt?“

Der Zeuge kommt ziemlich ins schwitzen, beantwortet die Fragen aber kaum, denn er will eigentlich kein Zeuge sein. Ob er Zeuge sei entscheide das Gericht, erklärt ihm der Vorsitzende, der aber auch darauf achtet, keine Aussage zu erzwingen, mit der Mann sich selbst belasten würde.

„Wie sind Sie eigentlich auf mich gekommen?“, fragt der Zeuge, der immer total überrascht ist, dass er vorne im Saal sitzt. „Das wurde uns zugetragen“, sagt der Richter. Im Zuschauerraum sitze eine Ermittlerin, erklärt der Vorsitzende und weist auf eine Frau in Zivil hin.

Der junge Mann war der Polizei bei einer Telefonüberwachung unter anderem deswegen aufgefallen, weil er vom wegen schweren Raub vor Gericht stehenden Angeklagten telefonisch angewiesen worden war, bestimmte Sachen wegzuschaffen. Gegen ihn wird daher auch ermittelt. Die anderen Verhandlungstage war er nach seiner „Vorführung“ dann nicht mehr gekommen.

Geschäftsfrau in Offenbach im Porsche Panamera erschossen – Angeklagter wegen Mord verurteilt

Und noch ein Urteil aus dem Landgericht Darmstadt.

Das Landgericht Darmstadt hat am Donnerstag (23.7) einen 43 Jahre alten Marokkaner wegen Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte am 9. Mai 2019, gegen 19 Uhr, in der Offenbacher Luisenstraße eine Geschäftsfrau in ihrem Porsche Panamera mit einem Schuss aus unmittelbarer Nähe in den Hals tödlich verletzt.

Eine Freundin hatte im Gericht geschildert, wie sie angerufen wurde, dass die 44-Jährige verletzt worden sei, sie zum Krankenhaus fuhr, aber kein Rettungswagen mehr ankam. Die Verletzung war tödlich, weil die Halsschlagader getroffen worden war.

Die 44 Jahre Geschäftsfrau, eine mit einem Frankfurter Unternehmer verheiratete Marokkanerin, hatte ihren Sohn vom Sport abgeholt, als der Angeklagte sich mit seinem gemieteten Audi seitlich neben den Porsche stellte, so dass sich die Fahrerseiten unmittelbar gegenüber standen. „Zeugen sahen, wie ein ausgestreckter Arm aus dem Seitenfenster herauskam und im nächsten Moment fiel ein Schuss“, schilderte der Vorsitzende Richter Volker Wagner die Tat in der Urteilsbegründung. Zwischen Mündung und Kopf hätten nur 50 bis 80 Zentimeter gelegen, wies der Richter hin. „Das macht nur derjenige der töten will.“ Motiv für den Mord sei gewesen, dass der Angeklagte die Geschäftsfrau dafür verantwortlich machte, dass sich deren Schwester von ihm getrennt hatte. Die 44-Jährige sei das Feindbild gewesen, erläuterte der Richter.

GPS-Daten des Mietwagens zeigten zudem, dass der Angeklagte die später Getötete verfolgt habe, so das Gericht. Der Streckenbericht zeige, dass er mehrfach vor den Schulen der Kinder der beiden Schwestern stand. Auch sei er am Tattag, dreimal durch die Luisenstraße gefahren.

Das Gericht schloss aus, dass es vor dem Schuss ein Streitgespräch gab, wie der Angeklagte behauptet hatte, weil durch das geschlossenen Seitenfenster geschossen worden war. „Dass durch eine geschlossene Scheibe ein Wortwechsel stattfand, ist fernliegend“, sagte der Vorsitzende.

Die Kammer glaubte dem Angeklagten auch nicht, dass der Schuss sich aus Versehen gelöst habe. Dies hatte der Angeklagte dem psychiatrischen Gutachter gesagt. Er hatte erklärt, er habe die Waffe durchgeladen, entsichert und vorgespannt von einem Bekannten bekommen. Und im Auto gehabt, um sich vor Männern zu schützen, die die Geschäftsfrau auf ihn angesetzt habe, was das Gericht aber nicht glaubte.

Das Gericht wies auf Telefonate des Angeklagten mit seiner Ex-Freundin, der Schwester der Getöteten, hin. Unter anderem soll der Angeklagte gesagt haben, dass er kein Hund sei, der nur so belle. Allerdings hatte der Verurteilte damals nicht erwähnt, dass die Pistole aus Versehen losgegangen sei.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die lebenslang wegen Mord gefordert hatte. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld traf die Kammer nicht, weil der Angeklagte „Ansätze von Einsicht und Reue“ gezeigt habe. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, weil die Waffe unbeabsichtigt losgegangen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung prüft, ob sie Revision einlegt.