Prozess gegen Leiter einer Hausnotrufservicestelle ist eingestellt

Da hat sich die jahrelange Präsenz bei Gerichtsverhandlungen doch mal gelohnt.

Echo online: Prozess um Notruf ist eingestellt

Normalerweise wäre das Verfahren nämlich heute am Montag (9.) weitergegangen, nun wusste ich das mit der Einstellung aber schon vergangene Woche und ich musste nur noch beim Amtsgericht die Bestätigung einholen.

Knackpunkt an dem Fall war, dass die Kundes des Hausnotrufs das Armband – das aussieht wie eine Digitalarmbanduhr – über 200 Mal in einem Jahr, und auch für mehrere Tage, abgelegt hatte. Das Gerät gibt solche Änderungen an die Zentrale weiter, wo das protokolliert wird. Ablegen ist auch kein Alarm. Und Angehörige werden auch nicht informiert – was aber auch den Kunden gesagt wird. Ebenso, dass Ablegen in dessen Veranwortung liegt. Weswegen es wohl auch kein Thema mehr, war, dass in den Unterlagen damals drinstand, dass nach Ablegen so oft angerufen wird, bis jemand erreicht wird.

Das (Ablegen) habe der Angeklagte mit ihr wohl auch besprochen so der Amtsgerichtssprecher, aber die Frau habe ihr Verhalten nicht geändert. Weswegen es für den Notrufanbieter fraglich war, ob es einen Notfall gab, als die Rentnerin am 8. Oktober 2012 um 10.31 Uhr das Armband wieder einmal abgelegt hatte. „Die Tochter schien ja auch nicht von einem Unglück ausgegangen zu sein, als die Mutter am 9. Oktober 2012 nicht vorbeikam, um ihr Taschengeld zu holen“, sagte Pressesprecher Ganster.

Eine Einstellung des Verfahrens ist jetzt kein richtiger Freispruch, aber ich vermute, der Angeklagte und sein Arbeitgeber hatten die Einstellung akzeptiert, um das Verfahren schnell zu beeenden. Schließlich waren am ersten Verhandlungstag ja nicht nur ich im Gericht, sondern auch die „Bild“, Radio und Fernsehen. Und egal wie das Amtsgericht entschieden hätte, wäre ja immer noch das Landgericht als zweite Instanz möglich gewesen.

Notrufarmband abgelegt und im Bad gestürzt – Notrufdienstleister wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt

Um die Passage „es wird so lange angerufen, bis der Teilnehmer erreicht wird“ geht es der Tochter der Verstorbenen. Der Hausnotrufanbieter weiß jedoch nicht, wie die Passage in die Unterlagen gekommen war.

Was erst wie ein einfacher Amtsgerichtsprozess aussah, ist doch komplizierter. Eine Seniorin hat einen Hausnotruf, stürzt im Bad, wird erst nach drei Tagen von der Tochter gefunden und stirbt an den Folgen des Sturzes.

Allerdings hatte sie das Notrufarmband – nicht zum ersten Mal und manchmal auch für zwei Tage – abgelegt. Andererseits merkt der Notrufservice, wenn das Band abgelegt wird. Ruft dann aber nur einmal an.

Jetzt stand aber damals in den Unterlagen “es wird so lange angerufen, bis der Teilnehmer erreicht wird”. Aber es steht auch da, dass Armband ablegen in der Veranwortung des Teilnehmers liege.

Echo online: Leiter eines Notrufdienstes wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt – Der Leiter eines Hausnotrufanbieters steht seit Montag wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Amtsgericht. Laut Anklage soll er im Oktober 2012 nicht adäquat reagiert haben, als eine Kundin ihr Notrufarmband im Wohnzimmer abgelegt hatte, danach im Bad stürzte und an den Folgen starb. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Update 9. November 2015: Prozess gegen Leiter einer Hausnotrufservicestelle ist eingestellt