Mit Zebrastreifen ist es ja immer ein wenig kompliziert. Die Menschen wollen sie, aber es gibt Bedingungen, dass einer auf die Straße kommt. So auch in Gräfenhausen.
Echo online: Wenig Begeisterung für ein Provisorium
Die Richtlinien über die „Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ schreiben Mindestfahrzeug- und Mindestfußgängerzahlen vor. Fußgängerüberwege können eingerichtet werden ab 50 Fußgängern die Stunde und über 200 Fahrzeugen in der sogenannten Spitzenstunde. Andere Bedingungen sind: Innerhalb geschlossener Ortschaften und ein Straßenabschnitt mit maximal Tempo 50. Die Richtlinie geht zudem davon aus, dass in einer Tempo 30-Zone ein Zebrastreifen nicht notwendig ist. Und wenn die Verkehrsplaner den Eindruck haben, dass ein bestimmter Zebrastreifen nur Scheinsicherheit vermittelt, wird er auch eher nicht eingerichtet.