Beim Fuchsbuckelprozess kam es, wie es am Montag schon angekündigt worden war: Die Verteidigung stellte einen Antrag die Berufsrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Damit war die Verhandlungsam Donnerstag schneller vorbei als ich erwartet hatte. Ich hatte vermutet, dass wir gegen 13 Uhr oder 15 Uhr erfahren, wie über den Befangenheitsantag entschieden wurde. Aber es kam anders.
Echo online: Fuchsbuckel-Prozess: Kurzer Verhandlungstag
Die Verteidiger lehnten die Richter unter anderem ab, weil sie befürchten, dass die Richter eher ein ergebnisorientiertes und schnelles als ein sorgfältigen Verfahren wollen. Nun, wenn ich so zurückblicke, wie viele Pausen und Unterbrechungen es in dem Verfahren gab, dann kann man nicht sagen, dass da einer besonders auf die Tube drücken würde.
Ich erinnere mich zum Beispiel an die eine Unterbrechung nach einem Antrag der Verteidigung, die bis 14 Uhr gehen sollte. Wir waren also alle wieder nach der recht langen Mittagspause wieder im Saal und da teilte der Richter mit, dass man über den Antrag noch nicht habe entscheiden können. Womit wir nach Hause gehen konnten.