Mein erster Gerichtsprozess als Reporter

Heute vor 15 Jahren war ich das erste Mal als Reporter im Gericht. Ich war für eine Stadtteilzeitung bei einem Schöffengerichtsprozess wegen Untreue gegen den ehemaligen Chef eines Stadtmarketings. Das Stadtmarketing hatte damals eine Sportmannschaft eines Vereins gesponsert, bei dem der Angeklagte aber auch Vorsitzender war.

Wie ich im Rückblick feststellen muss, hatte ich am ersten Verhandlungstag Glück und keine Ahnung. Glück, weil es keine Überraschungen gab. Und damals keine Ahnung, was so alles einen Prozessbeginn verzögern könnte. So saß ich relativ unbefangen auf der Pressebank und schrieb halt mit.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zunächst bestritten. Vom Amtsgericht wurde er wegen Untreue zu 14 Monaten auf Bewährung und in der Berufung beim Landgericht dann zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. In der zweiten Instanz hatte er die Untreue dann eingeräumt.

Und wer sich wegen der Überschrift wundert: Ich war mal zu Schulzeiten Zeuge bei einem Verfahren um einen Verkehrsunfall.

Berufungsverfahren gegen ehemaligen Odenwälder Landrat

Dieses Mal ist ein Aktenstapel auf dem Richtertisch das Symbolfoto (aufgenommen 2018) und nicht die Justizia auf dem Landgericht.

Zwei Dinge zeigt der Landgerichtsprozess, der heute gegen einen ehemaligen Landrat des Odenwaldkreises begann.

1. Nur wenige Prozesse verlaufen nach Schema. 2. Er bestätigte die Pressemitteilung des Darmstädter Landgerichts von Ende Dezember 2021: Es fehlen Richterstellen. Was der hessische Richterbund heute nochmal bestätigte: „Insgesamt fehlen in Hessen 200 Richter und Staatsanwälte“, sagt die Sprecherin des hessischen Richterbunds, Christine Schröder.

Denn der Prozess gegen den Ex-Landrat ist ein Berufungsverfahren. Der Angeklagte war Ende 2017 wegen Untreue vom Amtsgericht Michelstadt zu einer Bewährunsgstrafe verurteilt worden, und er war damit nicht einverstanden. Aber da es „nur“ eine Bewährungsstrafe war, und keine Haftsache, musste die Berufung nicht beschleunigt verhandelt werden.

Das Landgericht habe im Dezember 2021 gemeldet, dass es in den Seilen hänge, sagte der Vorsitzende Richter heute zu der Verzögerung, „aber ich hänge schon länger in den Seilen“. Und der Prozess gegen den Ex-Landrat ist auch relativ aufwändig, das Amtsgericht Michelstadt hatte ein Dutzend Tage verhandelt.

Nun zum Schema. Eigentlich könnte man meinen, Gerichtsprozesse laufen so: Anklage, Einlassung des Angeklagten (oder auch nicht), Zeugen, Gutachter, Plädoyers und Urteil. Aber in der Regel muss man das dann doch anders schreiben, zum Beispiel, weil das wichtigste am Ende des Verhandlungstages kam. Konnte es aber hier schonmal nicht, es war eine Berufungsverhandlung. Und da wurde erstmal das Amtsgerichtsurteil verlesen. Dann gab der Vorsitzende eine vorläufige Einschätzung zum Fall ab und regte an, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StGB in Frage komme. Das war natürlich interessant. Bei sowas zahlt der Angeklagte eine Geldauflage und das Verfahren wird eingestellt. Der Angeklagte wird nicht verurteilt und ist deswegen auch nicht vorbestraft.

Fürs inhaltliche verlinke ich auf meine Meldung:

sueddeutsche.de, dpa: Richter sieht Fehlverhalten von Ex-Landrat

Und fürs Ergebnis ebenfalls:

t-online.de, dpa: Ex-Landrat entgeht Untreue-Prozess

Terminprobleme bei Gericht

Mitte Januar 2019 war ich im Amtsgericht. Der Vorsitzende des Sportvereins DJK/SSG soll Vereinsgeld veruntreut haben – was dieser bestreitet. Dann aber fiel der zweite Verhandlungstag aus. Nun wird der Prozess neu angesetzt.

Eine Gelegenheit mal etwas über Terminfindung bei Gericht und etwas über Verjährung zu erklären.

Echo online: Untreue-Prozess beginnt Ende Mai von vorne

Papier ist zwar geduldig, aber nicht unendlich – Gestern im Amtsgericht …

Gerichtsverhandlungen, die an einem Tag fertig sind, mag ich ja nicht. Weil da mit Anklage, Aussagen, Plädoyers und Urteil eigentlich viel zu viel passiert, als dass es in einen Zeitungsartikel passt – und ich bin ja nicht die Frau Friedrichsen, die im Spiegel 15.000 Zeichen Platz hat, sondern schreibe für den Lokalteil.

Gestern im Amtsgericht gab es eine Fortsetzung eines Falls aus 2010/2011. Eine Buchhalterin hatte 2007 und 2008 ihre Kirchengemeinde um mehrere 100.000 Euro gebracht und das Geld an zwei ihrer Töchter weitergegeben. Die eine wollte damit ihre Baufirma retten, allerdings verspielte sie auch große Teile in Spielkasinos – sie sagte, dass das der verzweifelte Versuch war, das Geld durch einen Jackpot der Mutter wieder zurückgeben zu können.

Vor einem Jahr war die Mutter auch von der Berufungsinstanz wegen Veruntreuung verurteilt worden (Echo online: Haftstrafe nach Unterschlagung Gericht – Ehemalige Buchhalterin einer Baptistengemeinde wird verurteilt) nun stand die 35 Jahre alte Tochter wegen Anstiftung vor Gericht.

Echo online: Veruntreutes Geld landet in Spielkasinos Gericht – Griesheimerin drängt Mutter zum Abzweigen von 270 000 Euro – Haftstrafe

Wofür leider kein Platz war, obwohl ich es so noch nicht erlebt hatte: Eigentlich sollte eine Absprache zwischen den Prozessparteien gelten: Geständnis und dafür gibt es zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Aber, erste Überraschung: Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass sie sich daran nicht gebunden fühle, es gebe auch gar keine Absprache. (Der Richter: „Das nehme ich staunend zur Kenntnis.“) Zweite Überraschung: Das Gericht sah im Laufe der Verhandlung neue belastende Tatsachen, sodass es dann selbst von der Absprache abrückte.

Für den Fall sieht das Gesetz eine abstrakte Situation vor: Das Geständnis gilt nicht und darf auch nicht verwertet werden. Die Angeklagte blieb aber trotzdem dabei und die Verhandlung wurde fortgesetzt. Allerdings blieb es nicht bei den ausgehandelten zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Wegen Anstiftung zur Untreue verurteilte das Amtsgericht die geständige Griesheimerin zu zweieinhalb Jahren Haft.

Kritisch sah die Kammer, dass die Angeklagte, der der Gutachter Spielsucht attestiert hatte, noch keinen Therapieplatz hat. Ebenfalls negativ sah die Kammer, dass die Angeklagte im Juni 2012 versucht hatte, offiziell klingende „Gebühren“ für ein von ihr privat geschaffenes „Gewerberegister“ zu kassieren (das waren die neuen Tatsachen, weswegen die Kammer den Deal zurückzog). „Es ist klar, dass die Leute damit hinters Licht geführt werden sollten“, fand der Amtsrichter.

Und noch eine Überraschung (jedenfalls für mich): Die Mutter war Ende März 2012 wegen Untreue zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Allerdings ist sie noch auf freiem Fuß. Es sei noch nicht entschieden, ob seine Mandantin haftfähig sei, erklärte ihr Verteidiger am Mittwoch und wies auf ihren schlechten Gesundheitszustand hin.