Das Landgericht Darmstadt meldet ein Personalproblem und spricht in einer Pressemitteilung von einem langjährig wachsenden Personaldefizits „von zuletzt immer noch 25 Richterinnen und Richtern“. Durch Umverteilen sei das nicht mehr zu lösen, so das Gerichtspräsidium:
Angesichts der nicht ausreichenden Anzahl der dem Landgericht Darmstadt zur Verfügung stehenden Richterinnen und Richter kann die in vielen Bereichen bereits eingetretene erhebliche Verlangsamung der Rechtspflege nicht mehr durch Maßnahmen der Geschäftsverteilung abgewendet werden.
(€) Echo online: Gerichtspräsidium sieht ordnungsgemäßen Betrieb nicht gewährleistet. Ministerin widerspricht
So neu scheint mir das alles nicht. 2018 hatte das Landgericht zeitweise zwei „Hilfskammern“ für Wirtschaftsverfahren gebildet, um in dem Bereich hinterher zu kommen, eine davon hatte ehemalige Geschäftsführer der eines Fußballvereins unter anderem wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Ende 2018 wurden die Hilfstrafkammern aufgelöst, Anfang 2019 teile das Landgericht dazu mit, dass es zwar 75,5 Richterstellen habe, aber „„der errechenbare Bedarf liegt allerdings um über zehn Stellen höher“ (€)
Und Anfang 2019 hatte der hessische Richterbund hingewiesen, dass nach seinen Berechnungen „mindestens 300 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mehr benötigt werden, um den gegenwärtigen Arbeitsanfall zu bewältigen“
Dass das Land Hessen meiner Meinung nach zuwenig Personal einstellt, ist das eine, das andere ist etwas Grundsätzliches was 2017 Juraprofessor Henning Ernst Müller von der Uni Regensburg in einer Bundestagsanhörung sagte:
BT-Drucksache 18/11161 – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften: „Eigentlich müsste in jedem neuen Gesetz, in dem höhere Strafe beziehungsweise neue Strafgesetze stehen, auch aufgenommen werden, dass in den Ländern entsprechend viele Stellen bei Staatsanwaltschaft und Richterschaft geschaffen werden, damit das umgesetzt werden kann. Sonst hat das alles keinen Sinn.“