Jetzt nimmt ja doch noch eine Wahlgeschichte Fahrt auf, die ich anfangs anders eingeschätzt hatte. Es gibt hier in Darmstadt Wahlplakate der Grünen, auf denen steht „Starke Grüne für Jochen Partsch“. Was auf dem Plakat nicht steht: Dieser Jochen Partsch ist Darmstädter Oberbürgermeister. Er ist auch Mitglied der Grünen.
Zuerst fällt mir ja auf, dass es bei der Kommunalwahl 2016 solche Plakate nicht gab. Und dann sind die Grünen doch eher eine an Inhalten orientierte Partei.
Egal, die Plakate sind der Wählergemeinschaft Uwiga wegen was anderem aufgefallen. Die Uwiga findet, dass der Oberbürgermeister hier neutral sein müsste. Weil es nicht um seine Wahl geht und er auch nicht kandidiert.
Das sehen die Grünen natürlich ganz anders. Und verweisen gegenüber dem Darmstädter Echo auch darauf, dass es andere doch auch machen würden. Und bei Facebook haben Grünen-Sympthisanten auch nichts gegen die Aktion und verweisen ebenfalls auf andere, die es auch so machen würden. (Ob die das auch so sehen würden, wenn die Tempo 30-Sünder auf der Kasinostraße auf andere Tempo-30-Sünder verweisen? In der Grundschule lief das ja so: Rüdiger hatte Blödsinn gemacht, wurde erwischt und sagte „Aber der Freddy hat das doch auch gemacht.“ Und die Lehrerin fragte zurück: „Aha. Und wenn der Freddy aus dem Fenster springt, springst Du hinterher?“)
Allerdings sehe ich auch kein Problem, wenn ein Grünen-Parteimitglied für seine Partei Werbung macht. Auch wenn das Mitglied zufällig Oberbürgermeister ist. Und dann ist die Kommunalwahl ja ein Darmstädter Thema, da kann ein OB auch eine Meinung zu haben.
Aber die Uwiga weist noch auf ein anderes Problem hin: Der Oberbürgermeister ist bei dieser Kommunalwahl der Wahlleiter. Und der müsse unparteiisch agieren.
Hm, da die Grünen ja schauen was andere so tun, schaue ich auch mal: Was haben bei dieser Konstellation andere gemacht? Interessant. Sie traten zurück – also vom Wahlleiteramt. Im Kreis Recklinghausen hatte sich der scheidende SPD-Landrat und Wahlleiter 2020 in einem Video für seinen SPD-Parteifreund als Nachfolger ausgesprochen. Der Landrat gab das Wahlleiteramt ab.
2016 hatte das Verwaltungsgericht Hannover einen SPD-Wahlleiter gerügt: „Die von ihm zwischen erstem Wahlgang und Stichwahl initiierte Informations- und Motivationskampagne hat gegen das Gebot der Chancengleichheit der Wahl verstoßen.“
Auch 2016 sagte ein SPD-Bürgermeister in Burgwedel, dass er bei der Kommunalwahl nicht für die Partner SPD und Grüne werben wolle. „Sein Bürgermeisteramt verpflichte zu absoluter Neutralität.“
Ok, das war jetzt in NRW und Niedersachsen und wir sind in Hessen. Aber die Einschläge kommen näher: In Rüdesheim hatte 2019 ein Wahlleiter seinen CDU-Parteifreund mit einem Statement unterstützt und gab das Wahlleiteramt danach ab.
Aber es gibt sogar ein Urteil zu einer Wahl in Hessen, und das kam 2003 vom Bundesverwaltungsgericht. Das hob eine Bürgermeisterwahl in Bad Homburg auf. Da hatte der CDU-Amtsvorgänger einseitig für den CDU-Kandidaten Partei ergriffen und als Wahlleiter gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Dazu kam aber noch, dass Informationen zu einem Grundstück nicht weitergegeben worden waren.
Ein Gerichtsurteil von 2008 gibt es allerdings auch, vom „Hof“, wie ihn hessische Verwaltungsjuristen nennen, dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Und der hatte als höchstes hessisches Verwaltungsgericht eine Bürgermeisterwahl in Schotten für zulässig erklärt, bei der der SPD-Bürgermeister und Wahlleiter Wahlwerbung für seine Nachfolgerin gemacht hatte.
Tja. Alles wohl doch nicht so völlig eindeutig, wie es Parteistrategen und Fanboys einem verkaufen wollen.