„… wäre es vermutlich bei den beiden oben stehende Kommentaren geblieben“, schreibt heute ein Kommentator zu einem Blogbeitrag (mit tatsächlich zwei Kommentaren) der Ruhrbarone, der sich am 16. Juni über eine Lebenlauf-Straffung der NRW-SPD-Chefin Hannelore Kraft auffällig fand (Wie eine SPD-Spitze ihre Geschichte verändert).
Dann aber:
- Krafts Anwälte schickten eine Unterlassungserklärung (bis jetzt 71 Kommentare);
- SpOn berichtet (auch bislang 71 Kommentare)
- Bei der Icerocket-Blogsuche haben sich bislang 7 Blogs die Sache aufgegriffen.
- Die Ruhrbarone kommentieren den SpOn-Artikel (bis jetzt 37 Kommentare).
Sprich, die Geschichte hätte sich eigentlich versendet und fertig. Aber nein, die SPD-Chefin beweist Internet-Kompetenz und mahnt ab.
Ein SPD-nahes Blog findet übrigens, dass der Ruhrbarone-Autor kein Blogger ist:
Vermutlich haben SPD-Freunde recht. Denn einer, der aus Spaß bloggt, der wäre ob der Abmahnung (ob zu recht oder nicht) sicherlich vorsichtshalber und sofort eingeknickt. Weil der einseitig festlegbare Streitwert und die möglichen Anwaltskosten auf einen Laien ziemlich einschüchternd wirken können.