TV-Krimis und die Rechtslage

Der Löwenbrunnen am Mathildenplatz und das Justizzentrum im Herbst.

Er dürfe ja gar keine Krimis mehr gucken, sagte mir mal ein Staatsanwalt. Seine Frau habe ihm das verboten, weil er sich stets über die Fehler beschwere, die in den Serien gemacht würden.

Irgendwie kenne ich das. Die Krimis gehen für mich ja noch, weil ich die echte Polizeiarbeit* nicht kenne, aber sobald die Handlung vor Gericht geht, dann kenne ich mich etwas aus. Und das allererste was nicht stimmt, ist die Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer. Bei den meisten Verfahren ist kaum jemand da, obwohl sie öffentlich sind. Klar, es gibt die spektakulären Fälle, da ist dann die ganze Nachbarschaft da, weil sie die Angeklagten kennen.

Aber meistens bekommt man leicht einen Platz (wenn die nicht wegen einer Pandemie reduziert sind). Was es auch sehr sehr selten gibt, sind Plot-Twists oder die massiven persönlichen und absurden Verwicklungen, wie es sie bei den Gerichtshows im Privatfernsehen gab.

Nun war bei der Darmstädter juristischen Gesellschaft ein Vortrag zu dem Thema. Und dem Referenten Maximilian Herberger waren auch noch ein paar zivilrechtliche Fehler in den Serien aufgefallen.

(€) Echo online: Wenn TV-Ermittler Falsches behaupten

Der Referent hatte auch einen Linktipp: Das Blog klartext-jura.de seiner Tochter, die ebenfalls Juristin ist. Die schaut ab und an die ZDF-Serie „Der Staatsanwalt“ und entdeckt dann auch Fehler.

* Was ich so von der Polizeiarbeit mitbekomme ist, dass die viel arbeitsteiliger vorgehen, als die TV-Ermittlerinnen und -ermittler. In Wirklichkeit sind viel mehr Kräfte involviert, als in einer Fernsehserie. Nur würde das für uns Zuschauer dann zu unübersichtlich. Ich biege mir das im Kopf dann so zurecht, dass das im TV ermittelnde Duo halt die sind, die bei dem Fall die Ermittlungen leiten.