„Du hast mich fünf Jahre terrorisiert und ich werde dich erstechen.“ Ich muss zugeben, mit solchen Sätzen fange ich ja gerne an, wenn ich von einem Prozess berichte. Ja natürlich, weil es reißerisch ist. Gesagt worden war der Satz von einem Zeugen, der beschrieb, wie ihn der Beschuldigte, der einen psychotischen Schub hatte, erst angeguckt, verfolgt und dann bedroht hatte. Aber mit dem Satz anfangen ging nicht, weil der mitten im Geschehen fiel und das nicht mit einem Satz erklärt werden konnte.
Echo online: Rausch und Wahn im Eurocity, zweiter Verhandlungstag
Und am Rande: Der Geschädigte, der Mann, den der Beschuldigte anging, hatte im Gericht erzählt, dass er danach sogar vom Bahnvorstand Rüdiger Grube angerufen worden sei. Was mir ja erst recht unwahrscheinlich erschien. Aber dann stellte ich fest, dass der Geschädigte früher mal ein großes Wohnungsunternehmen hatte. Und Manager kennen sich ja dann doch.
Da die Staatsanwaltschaft und das Gericht davon ausgehen, dass der Beschuldigte zwar straffällig wurde, aber wegen seiner Psychose schuldunfähig ist, wird nicht vom Angeklagten sondern vom Beschuldigten gesprochen. Es gibt auch keine Anklage in dem Sinne, es ist ein Antrag, den Beschuldigten in einer geschlossenen Klinik für Psychiatrie unterzubringen. Und das Ganze heißt Sicherungsverfahren.