Wie es zu erwarten war, ist das Urteil zum Mord im Martinsviertel (das ist ein Arbeitstitel, formal ist es ein Tötungtsdelikt) nicht rechtskräftig geworden, die Verteidigung hat Revision eingelegt. Allerings ist das jetzt erst einmal „nur“ fristwahrend, die Revision muss erst begründet werden, wenn das Urteil schriftlich vorliegt. Und das kann noch rund zwei Monate dauern.
(€) Echo online: Mordurteil in Darmstadt: Angeklagter legt Revision ein