Heute wurde das Indiz in den Landgerichtsprozess eingeführt, das das Tötungsdelikt vom 24.11.22 in Darmstadt zum heimtückischen Mord machte. Und der psychiatrische Gutachter stellte beim Angeklagten keine psychische Störung fest, allerdings ein geringes Selbstwertgefühl, was zu Eifersucht führe und dem Bestreben sich zu erhöhen, indem man die Freundin abwertet, dominiert und schlägt. Am Schluss des Verhandlungstages plädierte die Staatsanwaltschaft.
(€) Echo online: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld