Das war ein flotter Prozess am Landgericht Darmstadt. Vier Medienvertreter auf den Zuschauerplätzen, aber der Angeklagte kam nicht. Der hatte unmittelbar vor der Verhandlung seine Berufung zurückgezogen. Damit ist nun das Amtsgerichtsurteil rechtskräftig in dem festgestellt wurde, dass er eine Polizeibeamtin erpresst hat.
Mich hatte der schnelle Rückzieher dann doch überrascht, denn der Verhandlungstermin war vor einigen Monaten schonmal angesetzt, aber dann auf gestern verschoben worden. Die Berufung hätte ja schon beim ersten Termin zurückgezogen werden können.
FAZ (dpa): Urteil zur Erpressung einer Polizistin rechtskräftig