Tödlicher Cityring-Unfall. Kein Urteil, dafür ein Strafbefehl

Ein weißes “Ghostbike” steht an der Stelle, wo eine Frau bei einem Autounfall auf dem Darmstädter Cityring tödlich verletzt wurde. Meiner Meinung nach erweckt das Ghostbike hier aber einen falschen Eindruck. Denn die Radfahrerin war zu dem Zeitpunkt eine Fußgängerin, die das Rad schob, um über die Straße zu gehen.

Da stehe ich im Amtsgericht und auf dem Aushang vor Saal 8 steht „Termin aufgehoben“ – und ich stehe etwas blöde da. Denn das bedeutet herumfragen, was mit dem ausgefallenen Prozess nun ist. Denn es geht ja um einen Fall, der in Darmstadt einige Wellen geschlagen hatte. Auf dem Cityring war am 6.2.2019 eine Frau, die ihr Fahrrad auf der Höhe Pädadogstraße über die Straße schob, von einem Autofahrer erfasst und tödlich verletzt worden. Inzwischen gilt dort auf der Kirchstraße Tempo 30. Die Strecke ist auch als problematisch beschrieben, weil dort laufend Fußgänger den Cityring queren, obwohl 50 Meter nördlich und 40 Meter südlich Unterführungen sind.

Zurück zu meiner Recherche zum ausgefallenen Prozess, die sich schnell liest aber wegen Erreichparkeitsproblemen länger dauerte: Zuerst telefoniere ich mit dem Verteidiger, der mich immerhin grundsätzlich aufklären kann, warum keiner da ist: Weil man den Strafbefehl nun akzeptiert habe. Mehr sagt er aber nicht. Also die Staatsanwaltschaft fragen, die schreibt ja die Strafbefehle. Da werde ich erstmal ans Amtsgericht verwiesen. Dort erfahre ich zwar die Details zum Strafbefehl an sich, werde aber wegen der konkreten Sache wieder an die Staatsanwaltschaft verwiesen. Wo man mir dann ein anderer Staatsanwalt genaueres mitteilen kann.

Echo online: Bewährungsstrafe für Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung