Das war so ein typischer Fall fürs Amtsgericht. Ein Student wollte vor einer Klausur an die Fragen kommen. Dazu hatte ein Drogenabhängiger versucht, die Klausur zu stehlen (und war dafür auch zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden).
Für die Staatsanwaltschaft war der Student der Anstifter zu der Tat und klagte deswegen Anstiftung zum Diebstahl an.
Echo online: TU-Student wollte vorab Blick auf Klausuraufgaben werfen
Ok, mit Blick auf das Ergebnis (Verfahren eingestellt gegen Geldauflage) könnte man natürlich auf die Idee kommen, dass das ganze noch vor der Hauptverhandlung abgeräumt hätte werden können. Womit auch keine Zeitung und auch kein Fernsehen dabei gewesen wäre.