Neulich im Gericht: Raub, Diebstahl, räuberischer Diebstahl

Die Justizia auf dem Darmstädter Landgericht.


Als Gerichtsreporter komme ich mir ja ein wenig wie ein Dauer-Jurapraktikant vor. Freitag war mal wieder eine neue Lektion. Jeder kennt Diebstahl und Raub. Beim Raub bekomme ich mit, wenn mir einer was wegnimmt, weil er mich vorher oder dabei bedroht. Diebstahl geht ohne drohen, vielleicht merke ich es. Jetzt gibt es aber auch räuberischen Diebstahl.

Beim Raub wird vor dem „Besitzübergang“ gedroht, beim räuberischen Diebstahl danach. Wenn man den Diebstahl bemerkt hat und sein Eigentum wieder haben will und der Dieb dann zur Beutesicherung einem beispielsweise ein Messer entgegenhält.

Und dann war beim Prozess am Freitag auch noch das Delikt „Diebstahl mit Waffe“. Das heißt, der Dieb hatte die Waffe, zum Beispiel im Rucksack, dabei.

Echo online: Der einen Haftstrafe folgt die nächste