Update. 4. Mai 2016, Echo online: VGH: Kein verkaufsoffener 8. Mai in Weiterstadt
Update (20. April 2016): Das Darmstädter Verwaltungsgericht ist der Allianz gefolgt und sieht im Spargel- und Grillfestival „keinen hinreichenden Anlass für die Festsetzung einer Sonntagsöffnung von Einzelhandelsgeschäften“.
Es ist wieder soweit, die Gewerkschaften und Kirchen klagen gegen verkaufsoffenen Sonntage – juristischer Frühlingsbeginn sozusagen.
Gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 8. Mai in Weiterstadt wurde jetzt Klage eingereicht. Die „Allianz für einen freien Sonntag“ kritisiert, dass die Fläche für den Anlass der Sonntagsöffnung (Weiterstädter Spargelfestival) deutlich kleiner ist, als die Fläche der Läden, die aufmachen.
Echo online: Sonntagsöffnung sorgt weiterhin für Streit in Weiterstadt
Die Sonntagsallianz hat allerdings einen neuen Hebel. Sie guckt auf die Anlassfläche sowie die Verkaufsfläche und verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
BVerwG: Rechtsverordnung über Ladenöffnung an einem Marktsonntag unwirksam – Bei verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift ist die Öffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot nur dann mit dem Sonntagsschutz vereinbar, wenn der Markt und nicht die Ladenöffnung den öffentlichen Charakter des Tages prägt. Dazu muss der Markt für sich genommen – also nicht erst aufgrund der Ladenöffnung – einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt. Außerdem muss die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt bleiben.
Der für den 10. April geplante verkaufsoffene Sonntag in Frankfurt wurde vom obersten hessischen Verwaltungsgericht kassiert.
hessenschau.de: VGH verbietet verkaufsoffenen Sonntag in Frankfurt – Die Stadt hatte den Sonntagsverkauf mit der Musikmesse begründet. Die Richter überzeugte das nicht. Es sei nicht erkennbar, dass eine Öffnung der Läden im gesamten Stadtgebiet einen Beitrag zur Versorgung der Besucher der Musikmesse leiste, erklärte der VGH in dem unanfechtbaren Beschluss.
Nebenbei: BVerwG ist die offizielle Abkürzung für Bundesverwaltungsgericht, nicht BVG. BVG steht unter anderem für die Berliner Verkehrsbetriebe, das Bundesverfassungsgericht, auch was mit B, V und G, ist das BVerfG.