Schuld bei Fahrradunfällen: Deutliche Unterschiede je nach Unfallgegner

Das Statistische Bundesamt hat einen Bericht zur „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“ veröffentlicht. Beim Thema Unfälle mit Radfahrern ist für jeden etwas dabei:

Statistisches Bundesamt: Pressestatement „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“ Nicht einmal die Hälfte aller Radlerinnen und Radler (43 %), die 2017 in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, hatte diesen auch verschuldet. Jedoch gab es deutliche Unterschiede je nach Unfallgegner: Wenn ein Lkw beteiligt war, trug die Person auf dem Fahrrad zu rund 20 % die Hauptschuld. Wenn ein Pkw beteiligt war, lag der Anteil bei 25 %. Bei Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern waren dagegen rund 60 % der Fahrradfahrerinnen und -fahrer hauptverantwortlich.

Fahrlässige Tötung


Der Fall ist tragisch, denn bei einem Unfall vor rund eineinhalb Jahren starb die Verlobte des Angeklagten, nachdem das Auto mit viel zu hoher Geschwindigkeit von der Straße abkam.

Nur gehen Staatsanwaltschaft (und im Frühjahr schon das Amtsgericht) davon aus, dass der junge Mann gefahren ist – was dieser aber vehement bestreitet. Weswegen er auch in Berufung ging. Obwohl er in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung (nur) zu einer Bewährungsstrafe mit Führerscheinsperre verurteilt worden war, will er auch vor Gericht nicht der Fahrer gewesen sein. Die Freundin sei gefahren. Allerdings scheinen seine Aussagen drumherum teilweise widersprüchlich.

Echo Online: Tragischer Unfall kurz vor der Hochzeit: Berufungsprozess startet