Straßenbeträge in Weiterstadt

Das erste Mal hörte ich von Straßenbeiträgen vor über zehn Jahren, als in Arheilgen eine Straße saniert werden sollte, die Anwohner das aber nicht wollten. Weil jeder Grundstückseigentümer, dessen Fläche an der Straße angrenzt, an den Baukosten beteiligt wird. Und nach der Darmstädter Regelung zahlen nur die Eigentümer an der betroffenen Straße.

In Weiterstadt hatte man eine elegante Lösung gefunden. Man erhöhte vor vielen Jahren die Grundsteuer B (zahlen Eigentümer und Mieter) und schaffte die Straßenbeiträge ab. Das war ab 2013 nicht mehr zulässig. Aber das Land Hessen erlaubte eine sogenannte „wiederkehrende Straßenbeitagssatzung“. Das heißt, alle in einem Gebiet bezahlen und nicht nur die Anlieger. Was die unmittelbare Belastung für Eigentümer senkt. Auf die ganz lange Sicht kommt die selbe Summe an Beiträgen zusammen. Aber eben nicht fünfstellige Beträge auf einmal.

So eine wiederkehrende Beitragssatzung hat Weiterstadt seit 2015. Und nun greift sie bei Straßensanierungen in Gräfenhausen. Allerdings will nun die ALW warten bis im Land Klarheit herrscht, wie es weitergehen soll, denn die SPD will die Straßenbeiträge abschaffen und die Landesregierung hat aus der Pflicht zur Straßenbeitragssatzung eine „Kann“-Regelung gemacht.

Nur ändert das nichts an der Weiterstädter Rechtslage seit 2015, auch wenn die ALW das gerne so sehen würde. Rückwirkend wird die Stadt keine Beiträge erlassen. Und ich finde es auch schlüssig, wenn die Stadt auch künftig Beiträge erheben will und nicht wieder den leichten Weg über die Grundsteuer B geht. Denn die Beiträge bleiben komplett bei der Stadt, bei der Grundsteuer bekommt der Kreis einen Anteil

Echo online: Weiterstädter Parlament stimmt Erhebung von Straßenbeiträgen für Gräfenhausen zu