Gestern war ich mal im Sozialgericht Darmstadt. Das ist im gleichen Gebäude wie das Hessische Landessozialgericht und das Arbeitsgericht Darmstadt. Es ging darum, ob OP-Krankenpfleger als selbstständige gelten können. Kurz: Nein
Echo online: Anders als der Belegarzt – Ein OP-Krankenpfleger ist Arbeitnehmer, nicht Selbstständiger
Ein Termin im Sozialgericht ist anders als ein Strafprozess. Ein Strafprozess hat da richtig Struktur, beim Sozialgericht wird vieles aus den Akten erarbeitet und vom Richter zusammengefasst vorgetragen. Dannach kommt eher ein Rechtsgespräch als eine Verhandlung mit scharf definierter Fragereihenfolge.