Schwarzarbeit

Bei einem Strafprozess kommen ja auch mal Dinge an Licht, die überhaupt nichts mit der Tat zu tun haben. Neulich kam bei einer Zeugenaussage raus, dass ein Arbeitgeber einen Teil des Gehalts nicht überweist, sondern in Briefumschlägen bar ausbezahlt. Ok. Nun, legt das natürlich nahe, dass das Geld für die Überstunden an Finanzamt und Sozialversicherungen vorbei ausbezahlt wurde und die Überstunden in dem Laden somit Schwarzarbeit waren. „Heiße Umschläge“ also.

Schwarzarbeit ist aber auch etwas, auf das man sich nicht einlassen sollte. Nicht weil es verboten ist. Sondern, weil man Löhne aus Schwarzarbeit nicht einklagen kann, das hat 2014 der BGH entschieden. Und 2013 sagte der BGH, dass der Auftraggeber bei Schwarzarbeit keinen Anspruch auf Gewährleistung hat.

Gestern im Gericht: Hat hier jemand Schwarzarbeit gesagt?

Die Richterin will vom Angeklagten wissen, was man als Verein heutzutage noch unbedingt bar bezahlen müsse. Ohne Rechnung sei es günstiger, erklärt der Vereinsvorsitzende.

„Das ist illegal“, sagt die Richterin.
„Können Sie so sehen“, entgegnet der Angeklagte.
Da wird die Richterin aber patzig: „Kann ich nicht, ist so.“