Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Landtagswahl jenseits vom Ergebnis ja nochmal spannend gemacht. Denn die CDU hatte mehr Direktmandate gewonnen als ihr nach Zweitstimmen zugestanden hätten.
Das wäre aber nicht das Problem, da bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Nur ob der CDU-Ministerpräsidentenkandidat Armin Laschet sein Direktmandat gewinnt, war deswegen lange unsicher. Und ohne Direktmandat wäre er nicht in den Landtag gekommen.
Was aber wichtig ist, wenn man in NRW Regierungschef werden will. Blöderweise steht nämlich in der Landesverfassung:
Artikel 52: Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
Und „aus seiner Mitte“ bedeutet ganz einfach, dass der Ministerpräsident gewählter Abgeordneter sein muss … Das heißt: Hätte Armin Laschet seinen Wahlkreis Aachen II nicht mit 567 Stimmen mehr gewonnen, hätte die CDU sich was überlegen müssen. Bzw. einen Abgeordneten aus ihren Reihen überzeugen müssen, dass er zurücktritt und so Laschet nachrücken kann.