Eigentlich sollte vorm Amtsgericht wegen eines „Hitlergrußes“ verhandelt werden. Aber der Angeklagte, der angeblich an einer Querdenken-Aktion teilgenommen und den laut Staatsanwaltschaft gezeigt haben soll, kam nicht ins Gericht. Und ein Anwalt kam auch nicht.
Echo online: Strafbefehl gegen Querdenker