Die Konstruktion Ortsbeirat ist ja erklärungsbedürftig. Die Mitglieder des Ortsbeirats werden bei der Kommunalwahl gewählt. Aus ihren Reihen wählen sie einen Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin. Das ist dann aber kein Mini-Bürgermeister, sondern nur der Vorsitzende dieses Mini-Parlaments. Eigentlich müsste es Ortsbeiratvorsteher bzw. Ortsbeiratvorsteherin heißen.
Dann sitzt bei Ortsbeiratssitzungen – jedenfalls hier – noch der Bezirksverwalter dabei. Der ist der Chef der lokalen Bezirksverwaltung, eine Außenstelle der städtischen Ämter. Aber der Ortsbeirat kann dem Bezirksverwalter keine Aufträge geben, das kann nur dessen Vorgesetzter.
Und wenn der Ortsbeirat mal was beschließt, dann wird das nicht umgesetzt, nein, das muss erst noch durchs Stadtparlament. Und so würde es dann auch laufen, wenn der Ortsbeirat einen Auftrag an den Bezirksverwalter hat. Der geht ans Stadtparlament. Denn das Stadtparlament kann der Stadtregierung einen Auftrag erteilen. (Aber nicht, wenn es um Straßenverkehr geht – aber das ist eine andere Geschichte.)