Ein Mann hebt von einem Konto Bargeld ab und zahlt wenige Minuten später einen ähnlichen Betrag auf einem anderen Konto ein. Das eine Konto gehört dem Sportverein, dessen Vorsitzender er ist, das andere ist sein Girokonto. Insgesamt passiert das 19 Mal in den Jahren 2016 und 2017.
Für das Amtsgericht Darmstadt war das vor zwei Wochen Veruntreuung von 22.455 Euro. Der – inzwischen – ehemalige Vorsitzende bestreitet das, die zeitliche Nähe der Geldtransaktionen seien Zufälle. Er geht nun in Berufung vors Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat auch Berufung eingelegt.
Echo online: Veruntreuungsprozess geht in zweite Runde