„So einfach war es eben nicht“, steht auf der Wand im Saal 18 des Darmstädter Amtsgerichts. Wo am Donnerstag ein eigentlich kleines Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung stattfand. Aber weil es eben doch nicht so einfach war, konnte das Urteil – Freispruch wegen Schuldunfähigkeit- erst nach acht Stunden verkündet werden. Unter anderem auch weil die Angeklagte gern ausführlich spricht und, selbst wenn sie Fragen stellt, sich in Monologen verliert und abschweift. Selbst ihr Anwalt sagte im Prozess, dass sie „lang formuliert und vom Hölzchen aufs Stöckchen kommt“.
Die Angeklagte war die Riedstädterin, die Darmstädter, Stadt und Polizei als die Frau kennen, die die Tauben in der Innenstadt füttert. Was laut Darmstädter Satzung verboten ist, was aber die Angeklagte bestreitet, weil aus ihrer Sicht die Satzung nicht gültig ist. In dem Prozess ging es eigentlich nicht ums Füttern, sondern darum, dass die Angeklagte beim Füttern einen Passanten angegriffen haben soll.
Echo online: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit
Der Prozess gestern war auch ein Beispiel, wie etwas nicht so läuft wie gedacht. Ein Zeuge sollte gestern zugunsten der Angeklagten aussagen, dass sie keine Trekkingschuhe (gefährlich, wenn man damit zutritt) getragen habe. Das machte er auch. Aber dabei stellte sich heraus, dass er auch ihr Vermieter und Nachbar ist. Woraufhin der psychiatrische Gutachter, mit dem die Angeklagte nicht hatte sprechen wollen, den Zeugen zum Wesen der Angeklagten befragte. Und der Oberstaatsanwalt nutzte den Moment, um etwas Licht in die finanziellen Verhältnisse der Angeklagten zu bekommen, indem er nach der Miethöhe, ALG I, II und Wohngeld fragte. Der Zeuge fühlte sich sichtlich überrumpelt, aber Zeugen müssen aussagen, es sei denn, sie könnten sich, den Partner oder nahe Verwandte strafrechtlicher Verfolgung aussetzen.