Der „Neue Politikstil“ im Bauausschuss – Die Rechtslage

Wir erinnern uns: Die Baudezernentin teilte im Bauausschuss mit dass die Lichtwiesenbahn mehr kosten wird und einen Grünen-Stadtverodneter wollte nicht, dass die Opposition da nachfragt. Er wird mit „Wenn der Magistrat etwas mitgeteilt hat, gibt es keine Nachfragen, Punkt.“ zitiert – was meiner Meinung nach eine total falsche Haltung eines Parlamentariers ist, weil er sich damit um sein Kontrollrecht bringt. Und genau das ist Parlamentsaufgabe.

Ich habe nun mal in der Geschäftsordnung des Stadtparlaments (PDF), die auch für die Ausschüsse gilt, nachgeguckt, wie das mit den Nachfragen nun ist. Da steht jedenfalls nicht drin, dass man bei Mitteilungen des Magistrats nicht nachfragen darf. Und da der Text aus der Hessischen Gemeindeordnung abgeleitet ist, habe ich da auch nichts anderes gefunden.

Ich fand nur folgendes zu Ausschusssitzungen:

§ 14 – Teilnahme des Magistrats und Dritter
(1) Der Magistrat, in der Regel vertreten durch den/die zuständige/n Dezernenten/in, hat an den Ausschusssitzungen teilzunehmen. Er muss jederzeit zu dem Gegenstand der Verhandlung gehört werden und ist verpflichtet, dem Ausschuss auf Anfordern Auskünfte zu den Beratungsgegenständen zu erteilen.

Das kann man jetzt so deuten, dass wenn die Dezernentin etwas mitteilt, dann wird das zum Beratungsgegenstand. Und damit muss sie Fragen der Ausschussmitglieder beantworten.