So ein Fußballspiel wirkt lange nach, viele haben was davon, einige sogar mehr als nur ein paar Endorphine. Denn zu den Gerichtskosten des Hessenderbys kommen noch andere Kosten auf die Stadt Darmstadt zu.
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Zu den Gerichtskosten hatte sich das Verwaltungsgericht schon Anfang Mai geäußert:
(PM VG Darmstadt) Gegen das seitens der Stadt Darmstadt mit Allgemeinverfügung vom 21. April verhängte Aufenthaltsverbot für alle als solche erkennbaren Fans des Fußballvereins „Eintracht Frankfurt“ am vergangenen Wochenende aus Anlass des Spiels „SV Darmstadt 98“ gegen „Eintracht Frankfurt“ sind bei Gericht insgesamt 303 Eilanträge anhängig gemacht worden. Acht Antragsteller stellten ihre Eilanträge doppelt. In zwölf Fällen erging eine gerichtliche Sachentscheidung. Die übrigen Anträge haben sich mit Aufhebung der Allgemeinverfügung am vergangenen Samstagvormittag in der Hauptsache erledigt.
Soweit die betreffenden Antragsteller die Hauptsache für erledigt erklären und die Stadt Darmstadt sich dieser Erledigungserklärung unter gleichzeitiger Erklärung der Kostenübernahme anschließt, werden für 283 Verfahren nur reduzierte Gerichtskosten i. H. v. 73,00 € je Verfahren fällig.
Hinzu kommen allerdings die erheblich höheren Anwaltskosten i. H. v. 492,54 €. Dies betrifft insgesamt 277 Fälle. Für die 12 in der Sache entschiedenen Verfahren werden Gerichtskosten i. H. v. 219,00 € sowie in acht Fällen Anwaltskosten ebenfalls i. H. v. 492,54 € fällig, die die Stadt Darmstadt zu tragen hat. Für die acht doppelt rechtshängig gemachten Anträge müssen die betreffenden Antragsteller die Kosten tragen.
Insgesamt dürften die von der Stadt Darmstadt zu tragenden Gerichts- und Anwaltskosten etwas weniger als 165.000,00 € betragen.