Grün-Schwarz scheint in Darmstadt die Politik der ruhigen Hand fortzusetzen (keine Nordostumgehung, kein Museum Sander, kein neues Nordbad, kein saniertes Stadion, kein saniertes Berufsschulzentrum).
Am 6. März war Kommunalwahl, heute tritt das neue Stadtparlament erstmals zusammen – und es gibt noch keine Kooperations- oder Koalitionsaussagen (Echo online: Sechs Wochen nach der Wahl fängt das Ausloten mit FDP und Uffbasse an).
Ich vermute ja, dass alles Seiten erstmal abwarten wollen, wie denn heute nachmittag der neue Magistrat ausssieht. Wer von den kleineren Fraktionen reinkommt, ist vielleicht eher bereit zu einer Zusammenarbeit. Es gibt nur noch zehn ehrenamtliche Stadträte, da wird es knapp für die Kleinen. Und die Koalition hat sowieso Zeit, denn beide Partner möchten ja ihre hauptamtlichen Magistratsmitglieder behalten und nicht für wenige Stimmen ein ganzes Amt hergeben müssen.
Und dann spielt die Zeit für die Amtsinhaber, denn für die vorzeitige Abwahl der hauptamtlichen Dezernenten nach der Kommunalwahl gibt es eine Frist. Die beträgt zwar ein halbes Jahr, aber Zeit gewinnen schadet da ja nicht.
§ 76 HGO – Abberufung – In Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern können hauptamtliche Beigeordnete innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Wahlzeit der Gemeindevertretung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder vorzeitig abberufen werden.