Die Weiterstädter Stadtverodneten mussten vorgestern nachsitzen, weil nach einer Ausschusssitzung im Februar, die Stadt nochmal neu mit einem Investor verhandeln musste, der zwei Häuser für Flüchtlinge bauen wird. Den Stadtverordneten von ALW, CDU und Freien Wählen war das Konzept mit Erbbaurecht für den Investor zu ungünstig und riskant für die Stadt erschienen, auch wenn Erbbaurecht im Oktober 2015 noch einstimmig beschlossen worden war.
Ein Blick ins Protokoll von damals:
18. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Weiterstadt am 26. Oktober 2015 – Der Übertragung des Grundstückes Klein-Gerauer-Weg 8-10 (Gemarkung Weiterstadt, Flur 16, Flurstück Nr. 52/4) im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an die ESG GmbH & Co KG, Immobilienentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft, Boschstraße 3, 64347 Griesheim, wird zugestimmt.
17 Ja-Stimmen (4 CDU,1 FWW,4 ALW,8 SPD)
1 Enthaltung (1 FWW)
Und so ging es bei fast allen Unterpunkten weiter, einmal gab es zwei Enthaltungen.
Da die Stadt aber schnell Baurecht schaffen will trat nochmal das Parlament in alter Besetzung zusammen, um die neue Vereinbarung (ohne Erbbaurecht) zu beschließen. Auch wenn die Kommunalwahl schon gelaufen ist, die Legislaturperiode endet erst am 31. März.
Echo online: Breite Mehrheit für Magistratskonzept