Adolf Hitler stand wegen Hochverrats vor Gericht – der Prozess begann am 26. Februar 1924. Es ging um den „Hitler-Putsch“ vom 9. November 1923. Zwar klang die Strafe hart, fünf Jahre „Festungshaft“, aber schon nach einem halben Jahr wurde die Strafe für Hitler in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Und weil er als Österreicher in deutschen Heer gedient hatte und sich als Deutscher fühle, wurde er nicht ausgewiesen.