In Film und Fernsehen geht das immer, der Kapitän gibt den Standesbeamten und verheiratet ein Paar. Im wahren Leben geht das nicht – naja, doch, inzwischen schon, aber nicht auf dem Rheinausflugsdampfer.
In Deutschland dürfen nur Standesbeamte trauen. Auch ein Bürgermeister kann das nicht automatisch, auch wenn er der Chef der Standesbeamten ist, er braucht dazu eine Weiterbildung. Eine solche Weiterbildung für Kapitäne gibt es nicht mal eben, denn die müssten gleichzeitig auch Beamte sein.
Auch in anderen Ländern ist das nicht erlaubt, teilweise gibt es dafür sogar extra Gesetze.
zeit.de: „Stimmt’s ?“: Kapitäne dürfen auf hoher See Trauungen durchführen – Bei der U. S. Navy zum Beispiel heißt es eindeutig: „Der kommandierende Offizier darf an Bord seines Schiffes oder Flugzeuges keine Trauungszeremonie durchführen“ (Code of Federal Regulations, 32 CFR 700 716).
Aber es gibt nach deutschem Recht gültige trauende Kapitäne:
welt.de: Tipps für die Traumhochzeit auf hoher See – Nach maltesischem Recht kann der Kapitän anstelle des Standesbeamten rechtsgültige Ehen schließen, sofern sich das Schiff zu dem Zeitpunkt der Vermählung in internationalem Gewässer – also mindestens zwölf Seemeilen vor der Küste – befindet. (…) Auch nach dem Recht von Bermuda können Kapitäne rechtsgültig Ehen schließen, sobald das Schiff unter der Flagge des Landes fährt.
Das geht, weil Malta EU-Mitglied ist und die Bermuda-Inseln als britisches Überseegebiet auch zur EU gehören.