Gestern im Landgericht

Ein Darmstädter Barbesitzer muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Totschlag sowie fünf Jahre und zehn Monate Haft plädiert, die Verteidigung auf gefährliche Körperverletzung und eine Bewährungsstrafe für den bis dahin strafrechtlich nicht aufgefallenen Mann.

Echo Online: Drei Jahre und zehn Monate Haft für schwere Körperverletzung

Angeklagt war Anfang Juli zunächst versuchter Totschlag, unter anderem weil ein Zeuge von zehn stampfenden Tritten gegen den Kopf des Geschädigten gesprochen hatte. Verurteilt wurde der Angeklagte am Mittwoch vom Darmstädter Landgericht nun wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Barbesitzer und der Geschädigte waren am Neujahrsmorgen diesen Jahres aneinander geraten.

„Der Angeklagte ist in ausgelassener Stimmung und feiert mit Freunden“, beschrieb der Vorsitzende Richter Volker Wagner wie der Silvesterabend in einer Darmstädter Cocktail- und Shishabar endete und in einen privaten Teil überging.

Der Angeklagte habe den Geschädigten – der einen Monat zuvor noch in der Bar gearbeitet hatte – aufgefordert mitzutanzen, was dieser aber ablehnte. Was der Angeklagte, der sich nach einem geschäftlich erfolgreichen Silvesterabend „in seinem Erfolg sonnte“, mit seiner „chauvinistischen und narzistischen Persönlichkeit“ jedoch nicht verwinden konnte, so Wagner. „Das ließ an dem Morgen ihr Ego nicht zu“, sagte Volker Wagner zum Angeklagten.

Aus einem Gespräch entwickelte sich ein Streit, der Geschädigte lobte seinen neuen Arbeitsplatz in einem anderen Lokal als niveauvoller, schließlich beleidigten sich die beiden, es kam zum „Mutterfluch“ und der Barbesitzer wurde handgreiflich. Nach einer Ohrfeige im Lokal wurde der körperlich unterlegenere Geschädigte vor die Tür gesetzt, wartete dann aber am Hinterausgang. Er habe darauf gehofft, dass ihm jemand seine Jacke mit Geld und Schlüsseln rausreiche, hatte er erklärt. Allerdings traf er auf dem Parkplatz auch wieder den Barbesitzer, der ihn umtrat und einmal gegen den Kopf trat.

Die Verletzungen (Brüche der Augenhöhle, des Jochbeins, der beiden Kiefer, des Nasenbeins) konnten die medizinischen Sachverständigen auf nur zwei Schläge oder Tritte zurückführen.

Zugunsten des Angeklagten sah die Kammer, dass der Barbesitzer seine Fähigkeiten als Kickboxer nicht eingesetzt hatte, er mit über zwei Promille alkoholisiert war und die Tat gestanden hatte. Zudem hatte der Angeklagte dem Geschädigten schon im April 40.000 Euro als Widergutmachung gezahlt. In vergleichbaren Verfahren vor Zivilgerichten gehe es in der Regel um 8000 bis 10.000 Euro, hatte Verteidiger Joachim Bremer hingewiesen.

Dass das Gericht auf gefährliche Körperverletzung entschied, lag daran, dass der Angeklagte von sich aus aufgehört hatte zuzutreten. Was juristisch betrachtet als „Rücktritt“ gilt und so aus dem versuchten Totschlag eine gefährliche Körperverletzung machte.