Neulich kam in einem Prozess heraus, dass ein Zeuge einen der Angeklagten angerufen hatte, und sich als Journalist einer Frankfurter Zeitung ausgegeben hatte. Der Angeklagte gab an, das Gespräch beendet zu haben, weil er dem Scheinjournalisten nicht glauben konnte, dass der ihm helfen könne. (Wie sich später herausstellte, war es einer Bekannter der Geschädigten.)
Na danke, dachte ich mir. Hätte der Angeklagte dem Richter damals von dem ominösen Anruf erzählt, hätte möglicherweise ich den Gericht erklären dürfen, dass ich das nicht war. Denn ich bin der einzige männliche Journalist, der den Prozess beobachtet. Zwei andere Zeitungen haben Kolleginnen geschickt.
Und etwas nicht gemacht zu haben ist immer etwas knifflig zu belegen.