Da laufe ich einen Weg entlang und stelle fest, dass die Handwerker auf dem Gerüst ein ganz brauchbares Motiv abgeben. Ich mache zwei Fotos, da kommt einer und meint, ich dürfte nicht fotografieren.
Da wurde ich aber pampig. Ich stand auf einem Bürgersteig und habe eine bleibende Gebäudefassade fotografiert. „Da gilt doch Panoramafreiheit„, sagte ich. „Das ist ein öffentlicher Weg und die Männer sind nicht zu erkennen.“ Ja aber, meinte der Mann, der merkte, dass das Fotografierverbot nicht zu halten war, das wäre Baustellenbereich und daher nicht öffentlich. Ich ging einen halben Meter zurück auf den Radweg. „Oder muss ich auf die andere Straßenseite?“ „Ja, da können sie fotografieren.“
Im nachhinein denke ich, dass es besser gewesen wäre, das nicht auszufechte, denn wenn der die Kamera einkassiert hätte, wäre das aufwändiger gewesen, die wieder zu bekommen, als Recht zu behalten.